Betriebsratsgründung - Wieviele Vollzeit- und Teilzeitbeschäftige muss mann zusammen haben?
Hallo und Guten Tag.
Ich habe nur eine Frage. Wir viele Vollzeit- und Teilzeitbeschäftige muss mann zusammen habe, damit ein Betriebsrat rechtens gegründet werden darf????
Community-Antworten (2)
09.02.2010 um 13:11 Uhr
Hallo Mukke, es genügen 5 AN im Sinne des § 5 BetrVG. Dabei zählen Köpfe, nicht Stunden.
09.02.2010 um 13:12 Uhr
Laut §1 BetrVG werden in Betrieben mit mindestens 5 ständigen, wahlberechtigten Arbeitnehmern (18 Jahre, 6 Monate im Unternehmen) Betriebsräte gewählt.
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