Doppelte Stimmabgabe möglich?
Danke ridgeback,
das habe ich alles schon gelesen und verstanden. In unserem Fall (Filialbetrieb) ist für die ausserhalb gelegenden Filialen die schriftliche Stimmabgabe beschlossen. Die Unterlagen werden entsprechend zugeschickt und in der Wählerliste vermerkt, aber was wenn ein MA aus diesen Filialen am Wahltag im Wahllokal erscheint und wählen möchte. Muss er seine Unterlagen mitbringen?? Er könnte ja schon schriftlich gewählt haben.
Gruß und Bitte um Geduld
Community-Antworten (15)
09.02.2010 um 12:54 Uhr
Du öffnest ja die Briefwahlunterlagen ( Umschlag mit Stimmzettel, sowie Bestätigungszettel) vor der Auszählung. Siehst ja dann auch von wem diese Unterlagen ( heißt auch der verschlossene Stimmzettelumschlag) ist. Da Du ja eine Wählerliste hast, auf der Du ja jeden der einen Stimmzettel im Wahllokal bekommen ( und in die Urne geschmissen) hat abhakst, kannst Du die Briefwahlunterlagen dann ja entwerten, bzw. einen Vermerk darauf machen und zur Seite legen.
Somit ist eine doppelte Stimmabgabe nicht möglich.
09.02.2010 um 13:27 Uhr
In einem vorherigen Beitrag stand, wie auch auf Seminaren erzählt wird, dass die für briefwahlvorgesehene Person, die Briefwahlunterlagen mitbringen und abgeben muss, um am Wahltag wählen zu dürfen. Keine Briefwahlunterlagen - keine Wahl im Wahllokal.
Entschuldige für den Kettensatz.
09.02.2010 um 14:20 Uhr
Hallo braker,
keine Briefwahlunterlagen - keine Wahl im Wahllokal.
Kannst du dazu Gesetz und §§ oder Urteil nennen???
Danke
09.02.2010 um 14:25 Uhr
@braker, dir würde ich mitten im Wahllokal aber gewaltig auf die Füsse treten! Wenn du (als Mitglied des Wahlvorstands!) mir nicht nachweisen kannst, dass ich meine Stimme schon abgegeben habe (egal ob als Briefwahl oder auch persönlich!) dann wähle ich! Das hat mit Sicherheit nichts damit zu tun, ob ich die Wahlunterlagen mit bringe oder nicht.
09.02.2010 um 15:25 Uhr
Hallo monalisa,
dann werde ich wohl Stahlkappenschuhe tragen müssen ;-)
Ich könnte am Wahltag nur mit Bestimmtheit sagen, dass ich die Unterlagen verschickt habe (in Wählerliste vermerkt), ich könnte auch sehen wer seine Stimme schon persönlich abgegeben hat ( in Wählerliste vermerkt), aber woher in Gottes Namen soll ich wissen wer seine Briefwahlunterlagen zurückgeschickt hat? Die Umschläge dürfen noch nicht geöffnet werden, erst kurz vor Toreschluss.
Meine Frage an braker war ja auch nur ob es für seine Aussage Gesetze oder Urteile gibt.
Wir werden nach dem Grundsatz "persönlich vor schriftlich" gehen.
Gruß
09.02.2010 um 15:33 Uhr
@lilifee, na, dann wollen wir hoffen, dass du ordentliche Stahlkappenschuhe trägst! ;-))
Nu erzähl mir nicht, dass du (Wahlvorstand!) nicht die rücklaufenden Briefwahlpost (frankierter und rückadressierter Umschlag) von dem potentiellen Briefwähler in der Liste vermerkst?
09.02.2010 um 19:34 Uhr
Ich spende den Sicherheitshelm dafür. Habe die Seminarunterlagen im Büro. Melde mich morgen noch mal dazu.
10.02.2010 um 09:45 Uhr
Hallo @ all,
ich wollte euch noch die Info zur Abgabe der Stimme im Wahllokal geben, wenn vorher dem Wähler Briefwahlunterlagen zugegangen sind: Im Fitting § 24 WO Randnotiz 16 steht folgendes: ArbN, denen Unterlagen für die schriftliche Stimmabgabe übersand worden sind, können, wenn sie am Wahltag im Betrieb sind, ihre Stimme auch persönlich nach § 12 abgeben. In diesem Falle müssen sie allerdings entweder die ihnen übersandten Unterlagen für eine schriftliche Stimmabgabe dem Wahlvorst. zurückgeben oder den übersandten Stimmzettel und Wahlumschlag für die persönliche Stimmabgabe benutzen. Die Rückgabe der Briefwahlunterlagen ...
10.02.2010 um 09:56 Uhr
@all braker/in hat in seiner/ihrer ungeliebten Art leider vollkommen Recht. Das einzig Interessante an so einem Verfahren ist, wenn der ehemalige Briefwähler am Wahltag glaubhaft versichert (trotz entsprechendem Vermerk in der Wählerliste), dass er keine Wahlunterlagen erhalten hat.
Vll. muss man auch noch erwähnen, dass der bereits vorher gewählt habende Briefwähler am Wahltag einfach ins Wahllokal kommen kann und dann nochmals wählt. Dann muss der WV bei der Auszählung nur vorher kurz 'fischen'.
10.02.2010 um 10:22 Uhr
@ Kölner Danke für die Blumen, sonst werde ich (vom Minderheitengeschlecht MANN) ja gerne immer wieder getreten.
Es ja auch die Pflicht die Haken bei den Rückantworten bei den Briefwählern in der Wählerliste zu machen. Gemäß den Wahlunterlagen des WAF-Seminars "Betriebsratswahl 2010" steht ja auch: Vor Ende der Stimmabgabe öffnet der Wahlvorstand die Freiumschläge der Briefwahl und wirft die Wahlunterlagen in die Urne. Es steht ja auch kein Startdatum der Auszählung. Also die Erklärung herausnehmen und den Stimmzettel (natürlich im Wahlumschlag) einwerfen. Die Erklärung kann man dann jeden "Ich habe keine Briefwahl gemacht"-Sager dann doch noch unter die Nase halten, wenn er gewählt hat.
10.02.2010 um 10:29 Uhr
@braker Naja. Das Startdatum/Zeitpunkt der Auszählung ist ja im Wahlausschreiben anzugeben.
Der Witz ist nur: Wenn ein nachweislicher Briefwähler (aufgrund Deines angemahnten Hakens also nachweisbar) am Wahltag - z.B. kurz vor Schluss - zum Wahllokal kommt und persönlich wählen will, dann ist ihm das zu gestatten! Persönliche Wahl geht ja immer vor... ...und Dein 'unter die Nase halten' hätte dann erhebliche Folgen, wenn die Briefwahlunterlagen bereits sortiert und die Stimmen in der Wahlurne sind.
10.02.2010 um 11:41 Uhr
@ Kölner Deshalb habe ich ja auch die auch die Unterschrift vom Ihm auf der mit abzugebenen Erklärung zur persönlichen Stimmabgabe. (In der Software von WAF ist das der Vordruck Nr. 150 c.
Deshalb wenn gewählt dann kann er nicht noch einmal wählen, wenn die Stimme in der Urne liegt.
Die Briefwahlunterlagen müssen ja gemäß WO mit den persönlich abgegebenen Stimmen zusammen vor Ende Stimmabgabe in die Urne geworfen werden. Steht auch so in den WAF-Unterlagen zum Seminar auf Seite 66.
Trotzdem würde mich interessieren, welche Folgen hätte das denn, man lernt ja nie aus. Wir wollen ja auch alles richtig machen.
10.02.2010 um 12:33 Uhr
@braker Lösen kannst Du das Ganze nur, wenn Du die Sekunde vor Schließung des Wahllokales ausnutzt um die Briefwahlunterlagen einzuwerfen...
10.02.2010 um 12:36 Uhr
Hallo,
um am Wahltag weder Stahlkappenschuhe noch einen Helm tragen zu müssen hätte ich da noch ne Frage oder auch zwei ;-)
WO §26 " Unmittelbar vor Abschluss der Stimmabgabe öffnet der Wahlvorstand ....... Freiumschläge......"
Müssen alle Freiumschläge vor Abschluss der Stimmabgabe geöffnet und die Stimmzettel in der Urne sein??
Wir rechnen mit über 500 schriftlichen Stimmabgaben, Abschluss der Stimmabgabe ist 17 Uhr. Falls die Stimmzettel vor 17 Uhr in der Urne sein müssen, müssen wir ja zeitig anfangen. ABER WAS WENN dann ein Briefwähler seine Stimme doch persönlich abgeben will und sein Stimmzettel ist schon in der Urne?
Wie muss ich mich dann verhalten? Doch Stahlkappen ;-) oder gibt es da ein Gesetz, das ich dem Wähler als Begründung nennen könnte?
Gruß und Dank
Sorry, hatte länger nicht auf F5 gedrückt und die aktuellen Antworten noch nicht gelesen.
10.02.2010 um 12:57 Uhr
Im Fitting steht ein langer Text dazu. Oben im Öffnungsfred habe ich nur etwas von einem Wahllokal gelesen. Ich schreibe mal die Randnotiz 3. § 26 WO 3 Rn. steht. Die Öffnung der Freiumschläge erfolgt in öffentlicher Sitzung des Wahlvorst., also bei normaler Öffnung des Wahllokals, so das ...
Mehr steht leider nicht dazu.
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