Schwangerschaft - Information des Betriebsrates
Hallo zusammen, ich habe heute durch Zufall erfahren, dass eine Mitarbeiterin unseres Betriebes schwanger ist. Muss der BR nicht durch den AG hiervon unterrichtet werden? Wie kann der BR sonst die Einhaltung des MuSchG überwachen?
Community-Antworten (5)
09.02.2010 um 11:24 Uhr
sternschnuppe, in der Tat, muss der AG den BR über Schwangerschaften von Beschäftigten unterrichten.
09.02.2010 um 11:52 Uhr
@ridgeback
Gibt es dazu eine Gesetzesgrundlage??
Wenn ja, wo?
09.02.2010 um 11:55 Uhr
Lupus, § 80 BetrVG.
LAG, BAG
09.02.2010 um 14:06 Uhr
@ridgeback
Und wenn die werdende Mutter das nicht wünscht und den AG darum bittet das nicht weiterzugeben?
Ich meine ja nur, wenn der BR aus Zufall davon erfährt...
09.02.2010 um 21:17 Uhr
Lupus, LAG Niedersachsen Urteil vom 22.01.2007- 11 SA 614/06
In der Entscheidung heisst es; So hat etwa der Arbeitgeber dem Betriebsrat den Umstand einer Schwangerschaft mitzuteilen, auch wenn die betroffene Arbeitnehmerin um Vertraulichkeit gebeten hat (BAG vom 27.2.68 – AP § 58 Nr. 1 BetrVG; GK-BetrVG/Kraft/Weber 8. Aufl. § 80 Rn. 73). Die Informationsverpflichtung bezieht sich auch auf Umstände und Tatsachen, die sich aus der Personalakte des betreffenden Arbeitnehmers ergeben können (BAG vom 20.12.1988 – 1 ABR 63/87 – AP § 92 ArbGG 1979 Nr. 5).
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