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Kosteneinsparung - was muss Arbeitgeber vorlegen?

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Ulifu
Jan 2018 bearbeitet

Einsparungen im Betrieb - grosser Posten sind Personalkosten - welche Unterlagen Kostenaufstellungen etc. muss Arbeitgeber vorlegen - wann und wer muss Belegschaft über bevorstehende Massnahmen informieren

3.633013

Community-Antworten (13)

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Erwin

08.02.2010 um 21:51 Uhr

was will er den wie einsparen?? Er kann nicht einfach Gehälter senken!

Habt ihr einen BR? Was sagt der?

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Ulifu

08.02.2010 um 22:16 Uhr

Hier schreibt der BR. nur ein Teil der Kosten sind die Personalkosten. zugegebener Maßen ein sehr großer Anteil. Ich bin der Meinung, dass auch sämtliche anderen Kosten des Unternehmens auf den Prüfstand gehören. Deshalb meine Frage, welche Unterlagen muss der AG dem BR vorlegen - wann + wer informiert die Belegschaft - was, wenn aufgrund der Einsparungsmaßnahmen an Personalabbau gedacht wird?

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Mainpower

08.02.2010 um 22:28 Uhr

Hallo, klarer fall für den Wirtschaftsausschuss. Habt Ihr einen?

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Erwin

08.02.2010 um 22:29 Uhr

Der BR wird schon wissen, welche Daten ihm wann zustehen!

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Lotte

08.02.2010 um 22:36 Uhr

erwin, hast Du was getrunken???

Ulifu, wieviele AN hat der Betrieb?

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Ulifu

08.02.2010 um 22:43 Uhr

Hallo mainpower - nein, bisher nicht - wir sind erst ganz am Anfang und hatten gehofft, dass dieser Kelch an uns vorüber geht, aber soviel Glück haben wir offensichtlich nicht. Momentan ist es nur ein Vorgeplänkel - ich fürchte jedoch, dass es bald ernst werden wird.

U
Ulifu

08.02.2010 um 22:47 Uhr

Hallo Lotte,

wir sind alles in allem 65 Angestelle

L
Lotte

08.02.2010 um 22:55 Uhr

Ulifu, dann könnt Ihr leider keinen Wirtschaftsausschuss gründen. Dass was Ihr an Zahlen benötigt, müsst Ihr dann z. B. mit dem BetrVG §§ 87/92 etc. begründen. Außerdem muss der AG alle AN gemäß § 110 vierteljährlich über die Lage des UN unterrichten.

U
ulifu

08.02.2010 um 23:06 Uhr

Hallo Lotte,

das hilft mir schon viel weiter - vor allen Dingen, dass AG vierteljährlich informieren muss. Vielleicht kannst Du mir ja die Frage beantworten, ob wir als BR die Mitarbeiter über geplante Massnahmen unterrichten sollten oder sogar müssen. Ich bin der Meinung, dass Information angebracht ist.

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Erwin

09.02.2010 um 00:11 Uhr

Hi Lotte,

ja, Tee. Doch was war falsch an meinen Aussagen? Meinst Du nicht, dass der BR wissen müsste wann ihm welche Unterlagen zustehen? Oder meinst Du dass das was sein sollte leider zu oft von den Tatsachen abweicht?

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DonJohnson

09.02.2010 um 00:55 Uhr

nein, bisher nicht - wir sind erst ganz am Anfang und hatten gehofft, dass dieser Kelch an uns vorüber geht, aber soviel Glück haben wir offensichtlich nicht. Ich bin entsetzt ob dieser Aussage... ... nicht weil neuer BR, sondern dass man hofft, dass dieser Kelch an einem vorüber geht - sorry - ich wäre froh hätte ich diese Möglichkeit - gerade als BR eine WA ins Leben zu rufen...

das hilft mir schon viel weiter - vor allen Dingen, dass AG vierteljährlich informieren muss. Vielleicht kannst Du mir ja die Frage beantworten, ob wir als BR die Mitarbeiter über geplante Massnahmen unterrichten sollten oder sogar müssen. Ich bin der Meinung, dass Information angebracht ist. Das ist jetzt nciht dein Ernst, oder? Weißt du, dass ihr vierteljährlich einen Tätigkeitsbericht in Form einer Betriebsversammlung abgeben müßt? Weißt du, dass es eine grobe Pflichtverletzung des Gremiums ist, wenn das nciht eingehalten wird? Ich bin echt entsetzt...

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ulifu

09.02.2010 um 01:50 Uhr

DonJohnson es handelt sich nicht um einen neuen BR vielleicht liest du mal den ganzen Komplex. "Der Kelch" war ebenfalls nicht auf den Wahlausschuß bezogen, sondern auf die Rationalisierungsmaßnahmen (ich denke kein BR-Gremium reißt sich darum)Könnten wir so einfach einen WA einberufen - täten wir es, aber wir sind zu wenig Mitarbeiter dafür.

Es ist mir sehr wohl bewußt, dass vierteljährlich BV eingerufen werden, es wird von uns auch praktiziert. Hier geht es ja wohl um etwas anderes als um einen vierteljährlichen Tätigkeitsbericht - dein Entsetzen kann sich also in Grenzen halten. Ich hatte nur gehofft, auf diesem Weg sinnvolle Hilfestellungen zu erhalten und keine Belehrungen :-)

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Lotte

09.02.2010 um 08:43 Uhr

Guten Morgen Ulifu, das Problem mit der Geheimhaltungspflicht hat wahrscheinlich immer mal wieder jeder BR. Und innerhalb eines BR kann es deshalb schon mal stundenlange Diskussionen geben. Aber wirklich geheimhaltungspflichtige Tatbestände liegen selten vor. Schau mal hier: http://tk-it.bayern.verdi.de/msgler/alles_streng_geheim

Ich würde dem AG bei Rationalisierungsmaßnahmen die Gelegenheit zur Aussprache auf der BetrVers geben und dies vorher im Monatsgespräch genau so ankündigen.

Eventuell könnt Ihr bei Rationalisierung auch den § 111 BetrVG zu Hilfe nehmen um die notwendigen Informationen zu bekommen. Einen Sachverständigen holt Ihr ins Haus, indem Ihr ein Inhouseseminar über den § 111 BetrVG beschliesst ;-)

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