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Ärger mit GL wegen Zurodnung leitender Angestellter

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Kuechenschelle
Nov 2016 bearbeitet

Bitte um Tipps, unsere (neue) Personalerin hat mündlich Einspruch gegen das Wahlausschreiben erhoben, es läuft darauf hinaus, dass man mit der Zuordnung der leitenden Angestellten nicht einverstanden ist, desweiteren mit der Zuordnung des Geschlechts in der Minderheit. Außerdem möchte unsere GL gern bei der Wahl daneben sitzen um "Fragen der Belegschaft zu beantworten". Sie haben um ein Treffen gebeten zur Klärung der Punkte. Danke für Eure Antworten.

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Community-Antworten (5)

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Erwin

07.02.2010 um 21:16 Uhr

Die GL geht die Wahl nichts an. Sie darf keinen Einfluss auf die Wahl nehmen. Dieses wäre gesetzwidrige Wahlbeeinflussung.

Man sollte als Wahlvorstand dem AG/ der GL mitteilen, dass man hier einen externen Anwalt ggf. auch über die Gewerkschaft um Rat und Unterstützung und vor allem der Prüfung bitte ob hier gesetzwidrig auf die Wahl eingewirkt werden soll. Sollte hier ein solches festgestellt werden müsste dann wihl das ArbG zur Klärung eingebunden werden.

Was hat die Personalerin gegen die Zurordnung der leitenden? Sind es ihr zu viele oder zu wenige??

Die Betroffenen können ja das ArbG einbinden.

Wie sieht der BR das Thema leitende Ang?

Er könnte ja eine Feststellungsantrag in einem Beschlussverfahren nach den §§ 2 a, 80 Abs. 1 ArbGGzur Klärung der Frage ob AN leitender Angestellte ist beim ArbG stellen.

Ich denke, auch der Wahlvorstand könnte ein solches angehen.

K
Kuechenschelle

07.02.2010 um 21:33 Uhr

hallo Erwin, vielen Dank, da habe ich morgen einiges vor. Für uns ist das ein neuer Wind bisher lief alles ganz problemlos bei der Betriebsratsarbeit und auch bei den Wahlen. Meine KollegInnen werden sich sicher scheuen so vorzugehen. Einen schönen Abend noch.

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Erwin

07.02.2010 um 23:18 Uhr

Kuechenschelle

Hier scheint aber auch dringend eine Schulung im Wahlrecht angebracht! Der Wahlvorstand sollte diese also für sich beschließen und dann besuchen.

B
Biggy

08.02.2010 um 00:40 Uhr

Hallo Kuechenschelle niemand auser dem Wahlvorstand hat bei einer BRW das sagen. Die neue Personalerin (was immer eine Personalerin auch ist) hat bei der Wahl nichts zu suchen und schon gar nicht daneben zu sitzen um die Wähler zu beinflussen. Bist du im Wahlvorstand, dann müsst ihr den Einspruch prüfen und wenn ihr der Meinung seid, dass alles seine Richtigkeit hat dann lehnt ihr den Einspruch einfach ab. Wenn eure Personalerin ( zum Kuckkuck was ist das denn ) das nicht aktzeptieren will dann soll sich sich doch beim Arbeitsgericht beschweren und feststellen lassen ob ihr oder sie im Recht ist.Euch braucht das nicht zu kratzen, ihr zieht eure Wahl weiter durch wie geplant.

Für eine Wahlvorstandsschulung ist es wohl zu spät wenn schon das Wahlausschreiben aushängt, denn so schnell werden sie keinen Schulungstermin bekommen.

N
nicoline

08.02.2010 um 00:46 Uhr

Biggy, Wenn eure Personalerin ( zum Kuckkuck was ist das denn ) MA oder/bzw. Ltg. der Personalabteilung. Ausführendes Organ/verlängerter Arm des AG ;-))

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