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Gestützte Liste wieder verändern?

A
AlternativeListe
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, Wenn ein Kandidat ungefragt auf eine Liste gesetzt wurde und diese Liste mit Stützunterschriften versehen ist, danach wieder von der Liste gestrichen werden - oder ist die Liste dann ungültig. In diesem Fall wurde vom amtierenden BR schonmal eine "ProForma" - liste mit Kandidaten ertsellt, die zum Teil gar nicht davon wussten und sich aktiv auf einer anderen Liste eingetragen haben. Spielt es eine Rolle auf welchem Platz der Kandidat eingetragen wurde. Es war in diesem Fall ein Reserveplatz

Ist es zwingend, doppelt soviele Bewerber auf der Liste zu haben, wie der Betriebsrat Mitglieder ?

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Community-Antworten (4)

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nicoline

07.02.2010 um 13:45 Uhr

AlternativeListe Wenn ein Kandidat ungefragt auf eine Liste gesetzt wurde Der Kandidat muss doch sein Einvertändnis geben, auf der Liste zu stehen, solange das nicht geschehen ist, ist die Kandidatur gar nicht wirksam. Ob die Liste Gültigkeit hat, stellt der WV fest. Aus meiner Sicht, nach Deinen Schilderungen, nicht!

Ist es zwingend, doppelt soviele Bewerber auf der Liste zu haben, wie der Betriebsrat Mitglieder ? Nein, ist es nicht. Auch eine Liste mit nur einem Kandidaten ist, bei Einhaltung aller Formalien, gültig.

A
AlternativeListe

07.02.2010 um 13:58 Uhr

Danke für die blitzschnelle Antwort. Natürlich war die Kandidatur nicht wirksam und in diesem Fall ja auch gar nicht gewollt. Deshalb bin ich ja auch der Meinung, dass die Liste nicht gültig sein kann, auch wenn der Kandidat auf einem der hinteren Plätze stand, die eh kaum in den BR gekommen wären. Blöd ist nur; auf dieser Liste steht der Wahlvorstand ganz oben drauf . . . und ober er die für ungültig erklärt ? Müssen alle Bewerber auf einer Liste unterschrieben haben, wenn die ersten Stützunterschriften kommen - oder reicht die feste Zusage ggf. per Mail auf die Liste gesetzt zu werden und die persönliche Unterschrift später , auf der gestützten Liste nachzuholen. Letzte Frage: Eine mit Namen befüllte Liste ist ausgedruckt. Ein paar Kandidaten werden, natürlich VOR der ersten Stützunterschrift, handschriftlich hinzu gefügt. Ist die Liste noch gültig ? Obiger Wahlvorstand hat schon eine andere Liste wg. Mängel zurückgewiesen....

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Erwin

07.02.2010 um 14:12 Uhr

wenn auf der Liste Kandidaten stehen welche nicht damit einverstanden sind und auch die entsprechende Erklärung/ Zustimmung nicht gegeben haben, dürften die hier gesammelten Stützunterschriften auch keine Geltung haben, da unter falschen Vorrausetzungen. Daher müsste der Listenführer innerhalb der möglichen Zeit sich die Stützunterschriften auf der berechtigten/ neuen Liste erneut holen.

N
nicoline

07.02.2010 um 14:50 Uhr

Müssen alle Bewerber auf einer Liste unterschrieben haben, wenn die ersten Stützunterschriften kommen - oder reicht die feste Zusage ggf. per Mail auf die Liste gesetzt zu werden und die persönliche Unterschrift später , auf der gestützten Liste nachzuholen.

DKK § 6 WO BetrVG,

Der Bewerber muss mit der Aufnahme in die Vorschlagsliste, also mit seiner Kandidatur, einverstanden sein. Deshalb ist seine schriftliche und eigenhändig unterschriebene Zustimmung beizufügen. Eine Unterschrift in der Form einer bloßen Paraphe ist unzureichend und kann zur Anfechtung der BR-Wahl führen (LAG Düsseldorf 20. 5. 05 – 10 TaBV 94/04). Die Zustimmung kann – was in der Praxis oft geschieht – durch entsprechende Unterschrift auf der Vorschlagsliste gegeben werden. Einer gesonderten Erklärung bedarf es nicht (vgl. BAG 12. 6. 60, AP Nr. 11 zu § 18 BetrVG). Die Zustimmung kann aber auch unabhängig von der Vorschlagsliste geschehen; sie muss jedoch zeitgleich mit der Einreichung der Vorschlagsliste dem WV zugehen. Es ist ausreichend, dass der Bewerber seine schriftliche Zustimmungserklärung unmittelbar beim WV einreicht (Fitting, Rn. 10). Fehlt die Zustimmung und wird sie nicht innerhalb der Frist des § 8 Abs. 2 WO nachgereicht, ist der Vorschlag auch dann ungültig, wenn die mündliche Zustimmung schon vorlag und die schriftliche Zustimmung außerhalb der Frist nachgeholt wird (BAG 1. 6. 66, AP Nr. 15 zu § 18 BetrVG)

Ob die Liste Gültigkeit hat, stellt der WV fest. Aus meiner Sicht, nach Deinen Schilderungen, nicht! Wie Du in der Antwort oben siehst, muss ich genauern :aus meiner Sicht nicht. Der Kandidat hat Zeit, bis zur Einreichung der Liste und während der Nachbesserungsfrist seine Zustimmung abzugeben, erfolgt es bis dahin nicht, ist die Liste ungültig.

Letzte Frage: Eine mit Namen befüllte Liste ist ausgedruckt. Ein paar Kandidaten werden, natürlich VOR der ersten Stützunterschrift, handschriftlich hinzu gefügt. Ist die Liste noch gültig ? Ob ausgedruckt oder nicht ist, aus meiner Sicht, unerheblich, solange noch keine Stützunterschriften drauf sind, können Kandidaten hinzugefügt werden. Der WV kann auch keine Vorschrift erlassen, wie ein Wahlvorschlag auszusehen hat.

Obiger Wahlvorstand hat schon eine andere Liste wg. Mängel zurückgewiesen.... na ja, wenn er wirkliche Mängel gefunden hat, ist das ja ok. Wobei, bei Deinen Schilderungen tauchen da bei mir leise Zweifel auf!

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