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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsübergang - Greift dort der § 613?

S
Sozialmetal
Jan 2018 bearbeitet

Nach unserem Betriebsübergang sollen mehrere MA in einem anderen Ort (in den vorhandenen zwei Filialen) für ca. 2 Wochen eingearbeitet werden. Greift dort der § 613 ? Wie sieht es mit dem längeren Fahrtweg / Kosten aus?

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Community-Antworten (7)

K
Kriegsrat

06.02.2010 um 00:34 Uhr

das kommt darauf an

ein betriebsübergang ist meistens auch eine betriebsänderung nach 111 BetrVG dann hätte man einen interessenausgleich und sozialplan abschließen müssen

wobei insbesondere der sozialplan die wirtschaftlichen folgen abmildern sollte

ist kein interessenausgleich "versucht" worden, zu vereinbaren greift § 113 BetrVG der für 12 mo einen nachteilsausgleich vorsieht

P
paula

06.02.2010 um 03:07 Uhr

verstehe ich das richtig: NACH einem Betriebsübergang sollen übergegangene MA in anderen filialen eingearbeitet werden? Wenn das so ist ist diese Einarbeitung sicher kein neuer Betriebsübergang. Oder meinst Du was anderes? § 613 BGB meinst Du sicher nicht. Wenn dann schon eher § 613a BGB. Aber der ist ja recht umfangreich

S
Sozialmetal

06.02.2010 um 10:05 Uhr

Sorry, ich meine natürlich den § 613a. Wir sind ab Feb.2010 von einem privaten E...A-Einzelhändler übernommen worden. Das die Einarbeitung KEIN Betriebsübergang ist, ist mir klar. Ich habe gestern noch mit den ersten Leuten gesprochen, die seit zwei Tagen in den Filialen sind. Sie sind total überfordert. Dürfen wir eingreifen, wenn der neue AG in den Filialen gegen den § 613a verstößt? P.S.: Dort gibt es keinen BR :-(

P
paula

07.02.2010 um 02:09 Uhr

was siehst du denn als Verstoß gegen § 613a BGB an?

L
Lotte

07.02.2010 um 10:47 Uhr

sozialmetal, gibt es bei Euch pro Filliale einen BR? Oder wieso gibt es dort keinen? Wenn der AG sich stur stellt, sind Euch als BR auch die Hände gebunden, wenn es keinen einzuhaltenden SP oder IA gibt. Die KollegInnen müssen ihre Ansprüche wahrscheinlich individualrechtlich durchsetzen.

S
Sozialmetal

07.02.2010 um 11:24 Uhr

@Paula: z.B. unsere 37,5 Std/Wo. Laut einer Kollegin mußte sie schon mal von 8 - 20 Uhr arbeiten (90min. Pause). Wie gesagt, in der Einarbeitungszeit von 2 Wochen ! Wenn sie wider in unserem Markt ist/sind greift ja noch für ein Jahr unser "Bestandsschutz" und dann geht´s eh rund.

@ Lotte: Der neue Private hatte bis dato keinen BR in den Filialen. Hinzu kommt noch, das er unsere Mitbestimmung völlig ignoriert. Sowohl bei Einstellungen, als auch bei den Öffnungszeiten.Wir haben ihn schriftlich darauf hingewiesen. Da werden wir alle noch Spaß bekommen. Aber das ist ein anderes Thema... DIE lieben halt nur Lebensmittel :-(

Vielen Dank für die Antworten :-)

L
Lotte

07.02.2010 um 11:41 Uhr

sozialmetal, in allen Fillialen zu wählen werdet Ihr sicher nicht schaffen. Daher solltet Ihr unbedingt prüfen, ob eine gemeinsame Wahl machbar ist. Ich wünsche Euch viel Glück!

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