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SBV-Wahl Briefwahl

S
SBV-anonym
Jan 2021 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben die SBV-Wahl aufgrund Corona per Briefwahl stattfinden lassen. Wir werden am 27.01. die Stimmabgaben auswerten. Nun hat eine Kollegin gefragt, ob ihr Brief schon angekommen ist und ihre Stimme berücksichtigt werden kann (gab wohl Probleme bei der Post). Da wir auf den Umschlägen aber keine Namen der Absender haben, können wir erst am 27.01. prüfen, ob ihre Stimme eingegangen ist. Nun zur Frage: War es falsch von uns die Umschläge nicht mit den entsprechenden Absendern zu versehen? Wie sollen wir jetzt am besten damit umgehen? Nochmal die Wahlunterlagen zuschicken und dann bei doppelter Abgabe nur 1x werten?

Danke im Voraus!!!

55609

Community-Antworten (9)

C
celestro

14.01.2021 um 17:29 Uhr

https://www.buzer.de/gesetz/5469/a74995.htm

daraus:

"einen größeren Freiumschlag, der die Anschrift des Wahlvorstands und als Absender den Namen und die Anschrift der oder des Wahlberechtigten sowie den Vermerk "Schriftliche Stimmabgabe" trägt,"

ich würde daher sagen, dass Eure gesamten Wahlunterlagen "für die Tonne" sind. Sorry!

SF
SBV Frank

14.01.2021 um 19:18 Uhr

Woher wisst ihr denn, dass die Stimme dabei ist von der Kollegen?? Ist auf euren Stimmzettel etwa der Name der Stimmabgabe vermerkt??

C
celestro

15.01.2021 um 11:23 Uhr

Werden die Umschläge geöffnet, sind ja die Erklärungen der Wähler da drin. Daran könnte man erkennen, ob die Unterlagen von besagter Person angekommen sind (oder nicht).

P.S. Nicht böse gemeint, aber wieso so ein Post auch noch 2 "Likes" bekommt, erschließt sich mir nicht.

F
fantil

15.01.2021 um 12:04 Uhr

Nun ja Celestro, das ist doch der äußere Umschlag. Es muss doch zu erkennen sein wer diesen geschickt hat. Hierin befindet sich der verschlossene innere Umschlag ohne Angabe des Namens. Dieser kommt in die Wahlurne und wird bei der Auszählung geöffnet.

Wenn ich es falsch sehen sollte, schreib es.

C
celestro

15.01.2021 um 12:21 Uhr

Aus dem Eingangspost:

"Da wir auf den Umschlägen aber keine Namen der Absender haben,"

und darauf bezog sich ja auch mein Post, dass die Unterlagen alle fehlerhaft sind (eben weil der Absender auf dem äußeren Umschlag fehlt). Der WV kann im Moment ja gerade NICHT sehen, ob die Post von der Kollegin ankam. ABER: "können wir erst am 27.01. prüfen, ob ihre Stimme eingegangen ist." bedeutet, das man dies nach dem Öffnen über die Erklärungen DANN sehen kann.

F
fantil

15.01.2021 um 12:32 Uhr

Sorry, hatte ich falsch gelesen celestro. Da hast du natürlich recht.

C
celestro

15.01.2021 um 12:52 Uhr

kein Problem! ;-)

S
SBV-anonym

15.01.2021 um 14:45 Uhr

Danke für Eure Antworten!!! Genau wie celestro gesagt hat, haben wir nur auf den äußeren Rückantwort-Umschlag keine Absender drauf geschrieben, haben aber natürlich in dem kleinen inneren Umschlag die Erklärung mit den Namen der Wähler.

C
celestro

15.01.2021 um 14:58 Uhr

Dann würde ich der Kollegin die Wahlunterlagen nochmal geben und dann separat halten. Sollte es eine Anfechtung geben, könntet Ihr zwar dumm dastehen, aber das muss ja nicht zwangsläufig passieren.

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