Erstellt am 05.02.2010 um 22:29 Uhr von kriegsrat
haribo
wenn ihr euch alle auf einer grünen wiese trefft an einem sonnigen samstag und überlegt, was man wohl jetzt spielen könnte, ist ja deine ansicht ganz in ordnung
aber eine betriebsratswahl hat vorschriften, die einzuhalten sind
die sind in der WO festgeschrieben
und auch das BetrVG hätte da noch einige anmerkungen dazu beizusteuern
also kindergeburtstag
oder ordnungsgemäßes wahlverfahren ?
Erstellt am 05.02.2010 um 22:42 Uhr von HaRiBo
@kriegsrat
Falls du meinen Nickname mit dem Kindergeburtstag in Verbindung bringst, dann passt das nicht ganz. Die Frage ist ernsthaft gestellt. Das ist die erste Wahl als WV für mich und ich würde das gerne gut und richtig machen.
Wenn ich deine Antwort aber lese dann, versuchst du mir wohl nahezulegen das Ding wirklich innerhalb der 4 Wochen durchzuziehen.
Dann sollten wir als Wahlvorstand die Vorlaufzeit bis 4 Wochen vor der Wahl mit der gründlichen Vorbereitung "begnügen" und erst Mitte April das Wahlausschreiben zu veröffentlichen?
Ich weiß es gibt diverse Fristen (nach Wahlausschreiben, vor und nach der Wahlveranstaltung usw.) aber wär es nicht gut, wenn sich die Kandidaten ewas Zeit lassen könnten mit dem Wahlvorschlag, den Stützunterschriften usw. ?
P.S.: finde dieses Forum echt klasse! ... vor allem die Reaktionszeiten bei den Antworten ;-)
Erstellt am 05.02.2010 um 22:56 Uhr von kriegsrat
ich möchte dich nur darauf hinweisen
daß es bei einer br-wahl vorschriften und fristen gibt
die sind gesetzlich verankert
im übrigen wundert mich immer wieder, daß offenbar viele WV meinen, ohne entsprechende schulung das thema angehen zu können
im endeffekt, wenn sich niemand darüber beschwert/anficht oder sonstwas macht
ist das ja irgendwann dann alles in ordnung
PS: ich finde das forum auch klasse, bis auf den admin ,-))
Erstellt am 05.02.2010 um 23:04 Uhr von HaRiBo
Danke für den Tipp ... und ich sehe das sportlich, denn:
Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer ... und ...
Eine Schulung macht noch keinen Wahlvorstand.
Soll heißen ... ich hatte eine Schulung .... auch wenn man mir das nicht ansieht ;-)
Aber ich hab bisher eben noch keine Frist für das VWV für die Zeit nach dem Wahlausschreiben bis zur Wahlveranstaltung gefunden.
Erstellt am 06.02.2010 um 01:01 Uhr von ridgeback
HaRiBo,
hab zwar auch keine Ahnung, denke aber, dass diesw doch alles in der Wahlordnung zu finden ist.