Stützunterschriften
Hallo... Habe zwei Fragen:
1.Darf man nun schon bevor das Wahlausschreiben aushängt eine Liste Anfertigen und Stützunterschriften sammeln?? und 2. Dürfen Arbeitnehmer die im Dezember letzten Jahres angefangen haben( sind für unsere Wahl Wahlberechtigt) auch schon vorher Stützunterschriften abgeben??
Danke
Community-Antworten (2)
05.02.2010 um 18:42 Uhr
ja du darfst vor aushang des wahlauschreibens sammeln nur du darfst nachdem der erste deine vorschlagslisteunterschrieben hatte die liste nciht mehr verändern
wenn sie in der wählerliste stehen ja
05.02.2010 um 19:07 Uhr
"Darf man nun schon bevor das Wahlausschreiben aushängt eine Liste Anfertigen und Stützunterschriften sammeln??"
Der AG könnte hoch erfreut sein, wenn er ev. unliebsame KandidatInnen noch vor offizieller Einleitung der BR-Wahl ohne Berücksichtigung des § 15 KschG kündigen kann.
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