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Wahl des Wahlvorstandes - Muß Briefwahl ermöglicht werden?

C
canesmaior
Nov 2016 bearbeitet

Ich stecke mitten in der Vorbereitung zur Wahl unseres Wahlvorstandes. Unser Betrieb hat weniger als 50 Wahlberechtigte und es gibt bisher keinen Betriebsrat. Also kommt bei uns das vereinfachte zweistufige Wahlverfahren zur Anwendung.

Frage: Muß die Möglichkeit zur Briefwahl gegeben sein?

Bei der eigentlichen Betriebsratswahl ist die Frage eindeutig mit 'ja' zu beantworten, nur für den Fall der Wahl des Wahlvorstandes bin ich mir unsicher.

Ich danke schonmal im Voraus für einen klärenden Beitrag!

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Community-Antworten (3)

M
Mainpower

05.02.2010 um 18:20 Uhr

Hallo, der Wahlvorstand wird nicht gewählt sondern durch den Betriebsrat bestellt.

C
canesmaior

05.02.2010 um 18:29 Uhr

Ähm ... Wir haben, wie gesagt, noch keinen Betriebsrat.

R
ridgeback

05.02.2010 um 19:58 Uhr

canesmaiorsiehe, sieh, § 17 BetrVG, II. Wahl des Wahlvorstands durch die Betriebsversammlung (Abs. 2, 3). Nix Briefwahl.

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