Wahl des Wahlvorstandes - Muß Briefwahl ermöglicht werden?
Ich stecke mitten in der Vorbereitung zur Wahl unseres Wahlvorstandes. Unser Betrieb hat weniger als 50 Wahlberechtigte und es gibt bisher keinen Betriebsrat. Also kommt bei uns das vereinfachte zweistufige Wahlverfahren zur Anwendung.
Frage: Muß die Möglichkeit zur Briefwahl gegeben sein?
Bei der eigentlichen Betriebsratswahl ist die Frage eindeutig mit 'ja' zu beantworten, nur für den Fall der Wahl des Wahlvorstandes bin ich mir unsicher.
Ich danke schonmal im Voraus für einen klärenden Beitrag!
Community-Antworten (3)
05.02.2010 um 18:20 Uhr
Hallo, der Wahlvorstand wird nicht gewählt sondern durch den Betriebsrat bestellt.
05.02.2010 um 18:29 Uhr
Ähm ... Wir haben, wie gesagt, noch keinen Betriebsrat.
05.02.2010 um 19:58 Uhr
canesmaiorsiehe, sieh, § 17 BetrVG, II. Wahl des Wahlvorstands durch die Betriebsversammlung (Abs. 2, 3). Nix Briefwahl.
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