Praktikanten auf Wählerliste?
Guten Morgen, Ihr müsst uns mal auf die Sprünge helfen: Was heißt denn "der Wahlvorstand kann eine Praktikantin als zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte im Sinne des § 5 Abs. 1 BetrVG ansehen, wenn aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen vermittelt werden sollen". Speziell das mit dem privatrechtlichen Vertrag ist uns nicht klar, was bedeutet das?
Community-Antworten (1)
05.02.2010 um 11:53 Uhr
Hallo, google doch einfach mal den Begriff "Privatrechtlicher Vertrag". Da wird Dir geholfen.
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