Was passiert, wenn eine Stützunterschrift zu einer Wahlvorschlagsliste nachträglich (nach Ablauf der Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen) schriftlich zurückgezogen wird.
Dadurch könnte ja die gesamte Wahl in ihrer Zeitplanung gefährdet sein, wenn damit (nach Streichung) genau diese eine Unterschrift zuwenig auf der Liste stehen würde!
ist es deshalb richtig, dass die Stützunterschrift trotzdem zählt?
Konkreter Fall:
Ein MA des Betriebs hat auf einem sehr früh eingereichten Wahlvorschlag unterschrieben und auf einem am letzten Tag eingereichten Wahlvorschlag auch!
Nach Aufforderung des WV, sich für eine Liste zu entscheiden, hat er erklärt, er würde jetzt beide Unterschriften zurückziehen!