Der BR hat drei Personen zum Wahlvorstand benannt. Kann der Wahlvorstand jetzt beschließen, das er sich auf zwei Personen Beschränkt?
Hintergrund ist der, das uns die Leute für den Wahlvorstand ausgehen. Eine ist länger Krank und eine ist aus Gesundheitlichen Gründen zurückgetreten. Aus heutiger Sicht würden zwei Personen auch völlig ausreichen.