Mitbestimmung bei Lohngestaltung
Wenn über mehrere Jahre, jährlich ein kleiner Anstieg der Gehälter erfolgt ist und der AG nun statt dessen über eine Einmalzahlung für jeden Mitarbeiter nachdenkt, hat der BR da laut § 87 Abs.1 Satz 10 ein Mitbestimmungsrecht ?
Gruß, ambrosius
Community-Antworten (2)
03.02.2010 um 17:23 Uhr
"hat der BR da laut § 87 Abs.1 Satz 10 ein Mitbestimmungsrecht ?"
Ja
04.02.2010 um 01:14 Uhr
Aber nur bezüglich der Verteilungsgrundsätze. Die Höhe des zur Ausschüttung anstehenden Topfs bestimmt der AG
Verwandte Themen
mitbestimmung bei einstellungen (lohngestaltung)
Älterhallo zusammen, ich habe da mal eine frage: duerfen wir als betriebsrat die zustimmung zu neueinstellungen verweigern, wenn die neuen kolleginnen offensichtlich weit weniger verdienen werden, als die
Umwandlung von Funktionsbereichen in medizinische Versorgungszentren - Wer bestimmt künftig z.B. über Lohngestaltung und Arbeitszeit?
ÄlterIn unserem Klinikum werden einige Funktionsbereiche in Medizinische Versorgungszentren umgewandelt. Die Verträge können nur mit den Ärzten ausgehandelt werden. Welchen Status hat aber aber das im Kli
BV Lohngestaltung
ÄlterHallo zusammen, bei uns im Unternehmen hat sich viel getan. Wir haben eine neue GF, die auch anders als bisher mit dem BR zusammenarbeitet. Nun hat uns die neue GF gebeten, einen Vorschlag für eine
betriebliche Lohngestaltung anpacken
ÄlterWir sind eine neu gegründete Firma (ca 100 MA), welche von der Muttergesellschaft ausgegliedert wurde. Die Gehälter wurden bei der Mutter gem. dem Verdi-Druck-Tarifvertrag bezahlt. Nun nähert sich das
Thema BV Lohngestaltung/Entlohnungsgrundsätze; Gesucht: Beispiele/Artikel/Links
ÄlterHallo in die Runde! wir sind ein Betriebsrat in einem Softwareunternehmen, leider ohne Tarifbindung/ausreichende Gewerkschaftsvertretung, und haben vor eine BV zur Lohngestaltung/Entlohnungsgrundsätz