W.A.F. LogoSeminare

Mitbestimmung bei Lohngestaltung

A
ambrosius
Jan 2018 bearbeitet

Wenn über mehrere Jahre, jährlich ein kleiner Anstieg der Gehälter erfolgt ist und der AG nun statt dessen über eine Einmalzahlung für jeden Mitarbeiter nachdenkt, hat der BR da laut § 87 Abs.1 Satz 10 ein Mitbestimmungsrecht ?

Gruß, ambrosius

3.30302

Community-Antworten (2)

P
Peanuts

03.02.2010 um 17:23 Uhr

"hat der BR da laut § 87 Abs.1 Satz 10 ein Mitbestimmungsrecht ?"

Ja

P
paula

04.02.2010 um 01:14 Uhr

Aber nur bezüglich der Verteilungsgrundsätze. Die Höhe des zur Ausschüttung anstehenden Topfs bestimmt der AG

Ihre Antwort