Mitbestimmung bei Lohngestaltung
Wenn über mehrere Jahre, jährlich ein kleiner Anstieg der Gehälter erfolgt ist und der AG nun statt dessen über eine Einmalzahlung für jeden Mitarbeiter nachdenkt, hat der BR da laut § 87 Abs.1 Satz 10 ein Mitbestimmungsrecht ?
Gruß, ambrosius
Community-Antworten (2)
03.02.2010 um 17:23 Uhr
"hat der BR da laut § 87 Abs.1 Satz 10 ein Mitbestimmungsrecht ?"
Ja
04.02.2010 um 01:14 Uhr
Aber nur bezüglich der Verteilungsgrundsätze. Die Höhe des zur Ausschüttung anstehenden Topfs bestimmt der AG
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