Wenn über mehrere Jahre, jährlich ein kleiner Anstieg der Gehälter erfolgt ist und der AG nun statt dessen über eine Einmalzahlung für jeden Mitarbeiter nachdenkt, hat der BR da laut § 87 Abs.1 Satz 10 ein Mitbestimmungsrecht ? Gruß, ambrosius
Erstellt am 03.02.2010 um 16:23 Uhr von Peanuts "hat der BR da laut § 87 Abs.1 Satz 10 ein Mitbestimmungsrecht ?" Ja
Erstellt am 04.02.2010 um 00:14 Uhr von paula Aber nur bezüglich der Verteilungsgrundsätze. Die Höhe des zur Ausschüttung anstehenden Topfs bestimmt der AG