Corona Schutzimpfung
Hallo, kann ein AG rechtliche Schritte einleiten, wenn man sich nicht gegen Corona impfen lassen will?
Community-Antworten (18)
08.01.2021 um 14:29 Uhr
In welcher Branche seid ihr tätig? Bei Berufen im Kranken- oder Pflegebereich könnte die Antwort möglicherweise anders ausfallen als z.B. bei der IT im Homeoffice.
08.01.2021 um 14:39 Uhr
Einleiten kann er das. Ob es zum Erfolg führt, das mag ich sehr bezweifeln. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist als Menschenrecht in verschiedenen Verfassungen und internationalen Vertragswerken garantiert und somit kann niemand gezwungen werden sich zu impfen.
08.01.2021 um 15:14 Uhr
Ich selber arbeite im Altenheim in der Verwaltung. Aber auch die Mitarbeiter in der Pflege werden vom AG bedrängt dies zu tun. Ich möchte hiermit aber festhalten, dass es alles keine Impfgegner sind, sondern eher Menschen, die sich Gedanken machen.
08.01.2021 um 15:40 Uhr
"somit kann niemand gezwungen werden sich zu impfen" aber Kinder dürfen ohne Masernimpfung nicht in die Schule/den Kindergarten, Und nach 1970 geborene nicht ohne in Gesundheitseinrichtungen arbeiten. Ja es ist kein expliziter Impfzwang aber...
08.01.2021 um 16:37 Uhr
- Es gibt keinen staatlichen Impfzwang bei Corona. Und nach allen maßgeblichen Äußerungen ist auch keiner geplant.
- Es gibt auch für keinen Beruf eine Verpflichtung, sich (wie bei Masern in Kitas) impfen zu lassen. Möglicherweise ändert sich das irgendwann, aber bisher jedenfalls nicht.
Sollte Dein AG die Impfung fordern, würde ich ihn nach der Rechtsgrundlage fragen. Da wird er nichts beibringen können. Auch wenn eine Impfung noch so sinnvoll ist, bleibt das die Entscheidung jedes Einzelnen.
08.01.2021 um 21:23 Uhr
Welcher Branche und welches Bundesland? Es gibt keine Pflicht sich impfen zu lassen ABER! es ist möglich das man in manchen Ländern in manchen Berufen nicht arbeiten kann wenn man eine Impfung ablehnt. Deshalb die Corona Verordnung des Bundesländer mal lesen.
08.01.2021 um 23:00 Uhr
BR Hamburg völliger Quatsch was du von Dir gibst!
09.01.2021 um 01:55 Uhr
BR Hamburg, ähnliches wie Moreno hatte ich dir vor kurzen zu dem Thema auch schon mal gesagt. Belese dich wirklich mal dazu.
09.01.2021 um 12:50 Uhr
@Moreno und Dummerhund Also so einfach wie ihr euch das macht, ist es nicht. Laut §23 IfSG ist es sehr wohl möglich, das ein AG eine Impfung verlangen könnte
(3) Die Leiter folgender Einrichtungen haben sicherzustellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden: 1. Krankenhäuser, 2. Einrichtungen für ambulantes Operieren, 3. Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, 4. Dialyseeinrichtungen, 5. Tageskliniken, 6. Entbindungseinrichtungen, 7. Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind, 8. Arztpraxen, Zahnarztpraxen, 9. Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, 10. Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden, 11. ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen, und 12. Rettungsdienste.
09.01.2021 um 12:57 Uhr
Ergänzend dazu der §23a des IfSG
Soweit es zur Erfüllung von Verpflichtungen aus § 23 Absatz 3 in Bezug auf übertragbare Krankheiten erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus verarbeiten, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden. Dies gilt nicht in Bezug auf übertragbare Krankheiten, die im Rahmen einer leitliniengerechten Behandlung nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft nicht mehr übertragen werden können. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des allgemeinen Datenschutzrechts.
09.01.2021 um 13:04 Uhr
Eben deshalb hatte ich eingangs nach der Branche gefragt. Die Frage des Threaderstellers ist natürlich sehr verkürzt. Richtig ist, was die Folgen für einen AN sein können, wenn der AG von ihm eine Impfung fordert, und der AN dem nicht nachkommt. Zwingen kann man niemanden zu einer Corona-Impfung, aber es kann eben Folgen für das Arbeitsverhältnis haben, wenn man sich nicht impfen lassen will.
09.01.2021 um 16:30 Uhr
Es gibt keine Impfpflicht auch nicht für Gesundheitsberufe also kann es auch keine Folgen für das Arbeitsverhältnis haben sondern höchstens verschiedene PSA für die Mitarbeiter!
09.01.2021 um 18:47 Uhr
@Moreno Missachtest du eigentlich absichtlich das Gesetz? Von einer Impfpflicht hat auch keiner gesprochen, aber das es durchaus Konsequenzen geben KÖNNTE, sollte man es nicht tun. Steht doch ganz klar im Gesetz!
09.01.2021 um 21:07 Uhr
Rakshazar nur weil du die Gesetze so liest wie du möchtest bedeutet nicht dasssie so sind wie du sie gern hättest!
09.01.2021 um 21:23 Uhr
DummerHund schon beim Thema Testpflicht in Sachsen lagst du mit deiner Antwort zu 100 % falsch. Den diese besteht dort schon länger im Bereich der Pflege. Also würde ich dir mal raten die notwendigen er Verordnung zulesen bevor du hier wieder Quatsch erzählst.
10.01.2021 um 02:08 Uhr
Laut:
gibt es jedenfalls keine Impfpflicht in Sachen Corona.
10.01.2021 um 15:05 Uhr
Ich unternehme noch mal einen Versuch BR Hamburg zu helfen. Der § 7 Abs 4 in der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 sollte ihm dabei helfen. Ein Betriebsrat einer Pflegeeinrichtung aus meinem Wahlbundesland Sachsen hat mir heute über WhatsApp noch mal bestätigt das Tests nur angeraten werden. Nun muss BR Hamburg selber sehen wie der mit der Info umgeht.
11.01.2021 um 13:30 Uhr
hier ist es au meiner Sicht schön ausgearbeitet: https://blog.esche.de/index.php?id=1731
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