@Moreno und Dummerhund
Also so einfach wie ihr euch das macht, ist es nicht. Laut §23 IfSG ist es sehr wohl möglich, das ein AG eine Impfung verlangen könnte
(3) Die Leiter folgender Einrichtungen haben sicherzustellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden:
1.
Krankenhäuser,
2.
Einrichtungen für ambulantes Operieren,
3.
Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt,
4.
Dialyseeinrichtungen,
5.
Tageskliniken,
6.
Entbindungseinrichtungen,
7.
Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1 bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind,
8.
Arztpraxen, Zahnarztpraxen,
9.
Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe,
10.
Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden,
11.
ambulante Pflegedienste, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen, und
12.
Rettungsdienste.