Guten Abend zusammen,

im Zusammenhang mit der Persönlichkeitswahl:

Ist eine Wahlvorschlagsliste mit mehreren vorgeschlagenen Kandidaten gleichzeitig EIN Wahlvorschlag?

Benötigt diese Liste dann nur die erforderliche Mindestanzahl an Stützunterschriften?

Oder benötigt jeder Kandidat der Liste die entsprechenden Stützunterschriften?


Habt Ihr Links zu Gerichtsurteilen bzw. einen Kommentar von Fitting oder Däubler parat?

Finde leider keinen entsprechenden Gesetzestext oder ein Urteil.

DANKE!