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BR_Wahl - Persönlichkeitswahl - Nur eine Vorschlagsliste

J
JAViii
Nov 2016 bearbeitet

Guten Abend zusammen,

im Zusammenhang mit der Persönlichkeitswahl:

Ist eine Wahlvorschlagsliste mit mehreren vorgeschlagenen Kandidaten gleichzeitig EIN Wahlvorschlag?

Benötigt diese Liste dann nur die erforderliche Mindestanzahl an Stützunterschriften?

Oder benötigt jeder Kandidat der Liste die entsprechenden Stützunterschriften?

Habt Ihr Links zu Gerichtsurteilen bzw. einen Kommentar von Fitting oder Däubler parat?

Finde leider keinen entsprechenden Gesetzestext oder ein Urteil.

DANKE!

4.88803

Community-Antworten (3)

K
Kölner

02.02.2010 um 21:55 Uhr

@JAVii Du hast einen DKK oder Fitting? Na dann ist es doch nicht schwer die Antwort auf Deine Frage zu finden. Kleiner Tip: § 6 WO!

J
JAViii

02.02.2010 um 22:06 Uhr

"§ 6 Vorschlagslisten (1) Sind mehr als drei Betriebsratsmitglieder zu wählen, so erfolgt die Wahl aufgrund von Vorschlagslisten. Die Vorschlagslisten sind von den Wahlberechtigten vor Ablauf von zwei Wochen seit Erlass des Wahlausschreibens beim Wahlvorstand einzureichen."

Daraus geht aber nicht eindeutig hervor, dass eine Vorschlagsliste ein Wahlvorschlag ist.

Woraus geht hevor, dass diese Vorschlagsliste dann nur die entsprechend festgesetzte Anzahl von Stützunterschriften benötigt?

Habt Ihr hierzu Links, Urteile oder ne Kommentierung von Fitting oder DKK?

Ich habe leider keinen Fitting oder DKK.

P
Peanuts

03.02.2010 um 08:51 Uhr

"Ist eine Wahlvorschlagsliste mit mehreren vorgeschlagenen Kandidaten gleichzeitig EIN Wahlvorschlag? "

Ja.

"Benötigt diese Liste dann nur die erforderliche Mindestanzahl an Stützunterschriften? "

Ja.

"Oder benötigt jeder Kandidat der Liste die entsprechenden Stützunterschriften? "

Nein

"Daraus geht aber nicht eindeutig hervor, dass eine Vorschlagsliste ein Wahlvorschlag ist. "

Noch eindeutiger hätte sich der Gesetzgeber im § 6 kaum ausdrücken können.

"Woraus geht hevor, dass diese Vorschlagsliste dann nur die entsprechend festgesetzte Anzahl von Stützunterschriften benötigt? "

§ 14 Abs. 4 BetrVG

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