Erstellt am 02.02.2010 um 18:53 Uhr von Troisdorfer
Was würdest du denn gerne für ihn tun ?
Der Kollege ist Krank,wie kannst du ihn als Betriebsrat helfen ?
MFG Troisdorfer
Nachtrag:
Sollte sein Arbeitsplatz gefährdet sein,so helft ihn erstmal das sein GDB beim Versorgungsamt festgestellt wird,wenn er das denn möchte,zwingen kann man ihn nicht ....
Erstellt am 02.02.2010 um 19:07 Uhr von KukaAG
Ich merke halt langsam das die Oberen das lang nicht mehr mitmachen.
Gibt es da nicht irgendein Gesetz. Eingliederung oder so
Danke euch
Erstellt am 02.02.2010 um 19:16 Uhr von Troisdorfer
Warum Eingliederung war er lange krank ???
Stellt mit ihm einen Antrag auf auf Festellung des Grades der Behinderung
beim Versorgungsamt,alles andere ist murks oder macht es wie Erwin und lest
euch mal das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)durch ...
Spass bei Seite,Depression ist eine Behinderung !!!
Es gibt kein Gesetz das einem Schützt bei schlechter Arbeitsleistung .
Erstellt am 02.02.2010 um 19:17 Uhr von nicoline
KukaAG
gab es schon mal einen stationären Aufenthalt?
Wenn nicht, sollte man vielleicht dazu raten.
Erstellt am 02.02.2010 um 19:32 Uhr von Troisdorfer
Erstmal seinen Arbeitzplatz schützen,das es für ihn nicht schlimmer wird .
Erstellt am 02.02.2010 um 19:39 Uhr von KukaAG
Stationären Aufenthalt muss ich passen. Bei der Eingliederung habe ich dran gedacht das doch weiß das er krank ist das es dort etwas wie Eingleiderung gibt, mehr nicht.
Danke für euere Antworten
Erstellt am 02.02.2010 um 20:00 Uhr von rainerw
@Troisdorfer
Die Lösung des Problems wird sich hier nich tauf seinem Arbeitsplatz ergeben. Auch ein festgestellter GdB würde ihn auf dauer nicht den Arbeitsplatz erhalten. Heir würde ich den Kollegen raten Psychotherapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sollte die Krankheit so weit fortgeschritten sein,sollte es auch kein Problem sein eine AU darauf zu erhalten.
Desweitern würde ich darauf hin arbeiten das der Kollege mit ärztlicher Hilfe ein psychosomatrische Kur beantragt. Dies muß man aber genau begründen können , weil man diese schwerer bekommt als herkömmliche Kuren. Hier heißt es in die Hilfe liegt in der Ursache.
Erstellt am 02.02.2010 um 20:06 Uhr von Troisdorfer
Psychotherapeutische Hilfe hat er schon und Er bekommt Tabletten,so schreibt es jedenfalls
KukaAG ,die Hilfe seinen Arbeitsplatz zu erhalten und die Hilfe ihn aus der Depression raus zu holen sind zwei paar Schuhe,die feststellung des Gdb ist in diesem Fall erstmal sehr wichtig .
Erstellt am 02.02.2010 um 20:23 Uhr von erwin
@Troisdorfer
eine stufenweise Wiedereingliederung bedarf keiner langen Krankheit, bitte hier nicht mit BEM § 84 (1) SGB IX verwechseln. Die stufenweise Wiedereingliederung erfolgt auf Grundlage des § 74 SGB V.
Können arbeitsunfähige Versicherte nach ärztlicher Feststellung ihre bisherige Tätigkeit teilweise verrichten und können sie durch eine stufenweise Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit voraussichtlich besser wieder in das Erwerbsleben eingegliedert werden, soll der Arzt auf der Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit Art und Umfang der möglichen Tätigkeiten angeben und dabei in geeigneten Fällen die Stellungnahme des Betriebsarztes oder mit Zustimmung der Krankenkasse die Stellungnahme des Medizinischen Dienstes (§ 275) einholen.
Hier müsste also nur ein Arzt die AU feststellen, was bei der Diagnose nicht schwerfallen muss usw......
Aber Dein Hinweis auf Anerkennung einer Schwerbehinderung ist auch ok. Sie bedingt aber dass die gesundheitliche Störung länger als 6 Monate andauert, dann könnte ein GdB von 20-40 zuerkannt werden. Bei schwereren Störungen auch ein GdB >= 50
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Depressionen---Behinderung-608.html