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Betriebsratsmandat nach Listenrücktritt

B
BR-Mitglied_SB
Jan 2021 bearbeitet

Hallo, ich würde gerne wissen ob man weiterhin sein Betriebsratsmandat behält wenn man aus seiner Liste austritt und der anderen Liste aber auch nicht beitreten möchte. Also sozusagen Listenlos ist. Wenn ja, gibt es ein Gesetz diesbezüglich oder ein Urteil auf das man sich berufen kann.

Mfg

33803

Community-Antworten (3)

R
rsddbr

07.01.2021 um 14:28 Uhr

Nach meiner Kenntnis kannst du aus einer Liste nicht mehr austreten. Das musst du aber auch nicht, denn du entscheidest generell selbst, welche BR-Arbeit du erledigst und wie du dich bei Abstimmungen verhältst. Einen Listenzwang bei Abstimmungen gibt es nicht.

Die Liste war bei der Wahl relevant und anhand derer ist festgelegt, wer im Falle einer Verhinderung nachrückt. Ein Austritt aus der Liste würde hier nicht mehr funktionieren, da deine neue 1-Personen-Liste (du bezeichnest dich als "listenlos") bei der Wahl gar keine Stimmen bekommen hat.

E
EDDFBR

07.01.2021 um 14:30 Uhr

Sein Mandat kann man nur dadurch verlieren, dass man zurücktritt oder aus dem BR ausgeschlossen wird. Die Wahlliste ist kein im BetrVG verankertes Organ oder Akteur, abseits der Bestimmung von Nachrückern. Und daran ändert sich auch durch irgendwelche Erklärungen deinerseits nichts.

K
kratzbürste

07.01.2021 um 20:21 Uhr

Du bist gewähltes BR-Mitglied. Welche betriebspolitische Gesinnung du hast, spielt keine Rolle. Da kannst du sagen, dass du den Idealen der Liste X nicht mehr folgst. Bei geschäftsführenden Ablauffragen wie z.B. Nachrücker oder ähnliches, wirst du aber der Liste zugeordnet, auf der du kandidiert hast.

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