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Behinderung der BR Arbeit - Was für Möglichkeiten seht Ihr hier?

S
schneusel
Jan 2018 bearbeitet

Unser Personaler schießt gegen den amtierenden BR in verschiedenen Meetings mit den MA erklärt er man solle sich ganz genau überlegen wenn man wählt. Mit dem amtierenden BR wäre keine Zusammenarbeit möglich insbesondere mit dem BRV und seinem STV. Was für Möglichkeiten seht Ihr hier?

4.08508

Community-Antworten (8)

K
Kölner

02.02.2010 um 12:05 Uhr

@schneusel Unterlassungsaufforderung?

N
neskia

02.02.2010 um 12:26 Uhr

§23 Absatz 3 BetrVG !!!

und schau mal hier: http://rostock.verdi.de/recht_rat/urteile/unterlassungsanspruch_des_betriebsrats_5_bv_1_04

Ihr könnt den Personali auch auf §119 BetrVg hinweisen. Nur darüber zu gehen ist nicht sinnvoll, schneller zum erfolg führt der 23er

M
Mainpower

02.02.2010 um 12:45 Uhr

Hallo, muss man gleich so scharf Schiessen und die § ziehen?? Aus der Ferne ist es immer schwierig zu beurteilen wie das Gesagte zu bewerten ist. Es kommt ja immer darauf an , wie man es sagt. So etwas nennt man dann freie Meinungsäusserung. Auch ein Personaler darf seine Meinung kundtun. Auch bei Bundestags oder Kommunalwahlen werden solche äusserungen getätigt. Da wird auch nicht gleich vor Gericht gezogen.

N
neskia

02.02.2010 um 13:39 Uhr

@mainpower

ich bin davon ausgegangen, dass sich hier um einen leitenden Angestellter als Vertreter der GL handelt. Bei einem Personalsachbearbeiter geben ich dir Recht, dass gehört u.U. dann zur Meinungsäußerung.

S
schneusel

02.02.2010 um 13:42 Uhr

es handelt sich um einen leitenden Angestellten im Sinne des §5 BetrVG

M
Mainpower

02.02.2010 um 13:59 Uhr

Hallo, das war an der Frage nicht zu erkennen ob es ein leitender Angestellter ist.

N
neskia

02.02.2010 um 14:00 Uhr

dann stehe ich zu meiner ersten Antwort und dem Rat des Kölner

E
Erwin

02.02.2010 um 14:05 Uhr

@schneusel

dem AG klar machen, dass er hier sich das Verhalten seines Personalers anlasten lassen muss, also sofern er diesen nicht zurückpfeift er dass Problem mit dem § 119 bekommt.

Ansonsten, Beschlussfassung in einer Sondersitzung des BR mit diesem einzigen TOP und RA beauftragen. Der AG kann so erkennen, dass dieser BR eben sich nicht auf der Nase tanzen lässt.

Alles weitere wurd ja schon geschieben § 23 usw.

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