W.A.F. LogoSeminare

Abwahl der SBV

T
Taucher61
Jan 2021 bearbeitet

die VP und dessen Stellvertreterin sind seid Sommer 2020 langzeiterkrankt. Die Stellvertreterin hat bei Genesung nicht vor ins Unternehmen zurück zukehren. Ein Rücktritt kommt für sie trotzdem nicht in Frage. Als Gesamt-SBV bin ich standortübergreifen Ansprechpartner, wenn es dort keine SBV gibt oder für längere Zeit nicht im Amt ist, was hier der Fall ist.

Habe mich schon an unser Integrationsamt wegen Amtsaufhebung gewandt, die aber mit meiner Anfrage etwas überfordert sind. Meine Anfrage an das Integrationsamt wird intern an den Bereich Schulungs- und Öffentlichkeitsarbeit weiter gegeben.

Hat schon jemand so einen Umstand gehabt und wenn ja, wie ist das abgelaufen?

Vielen Dank im Voraus für euer Feedback

24802

Community-Antworten (2)

U
UdoWoe

07.01.2021 um 13:52 Uhr

https://www.integrationsaemter.de/SBV-Haeufig-Gestellte-Fragen/342c/index.html#

Hier bitte mal unter dem Punkt Abwahl lesen. Ich habe noch von keiner Abwahl eines SBV gehört.

SF
SBV Frank

07.01.2021 um 14:45 Uhr

Viel Spaß bei der Abwahl! Vergiss aber nicht, deine gleich mit zu beantragen!! Ich empfehle dringend einmal ein paar Schulungen mit zu machen!

Ihre Antwort