Wahlverfahren - als Wahlvorstand das verkürzte Wahverfahren einleiten oder auch hier die sechs Wochen einhalten?
Wir sind 42 Mitarbeiter meine frage kann ich als Wahlvorstand das verkürzte Wahverfahren einleiten oder muss ich auch hier die sechs Wochen einhalten. Danke Klaus
Community-Antworten (1)
01.02.2010 um 19:01 Uhr
Wenn in der Regel zwischen fünf und 50 wahlberechtigte Arbeitnehmer in einem Betrieb beschäftigt werden, findet das vereinfachte ein- bzw. zweistufig ausgestaltete Wahlverfahren nach § 14a Abs. 1 BetrVG Anwendung.
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