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Rückzug eines Bewerbers von der Kandidatenliste

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Maultäschle
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, folgender Sachverhalt: Vorschlagsliste und Stützunterschriften sind beim WV eingereicht und für gültig befunden worden. Da es nur eine Liste gibt, findet Persönlichkeitswahl statt. Nun möchte ein Kandiat seine Bewerbung zurückziehen. Frage: a) geht das und wo finde ich ein Urteil, bzw Kommentar b) bleiben die Stützunterschriften gültig.

Vielen Dank Werner

10.160052

Community-Antworten (52)

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monalisa

31.01.2010 um 18:32 Uhr

@Maultäschle, :-)) die Kandidatur kann nicht mehr zurückgezogen werden! Die Liste ist beim Wahlvorstand abgegeben worden (auch wenn die Abgabefrist noch nicht erreicht ist!) und somit für den Bewerber nicht mehr greifbar. Er hat erst nach der Wahl - sofern er gewählt wird - die Möglichkeit, genau diese nicht anzunehmen. Dass sich mit den Stützunterschriften nix ändert ist dann wohl auch klar?

K
Kölner

31.01.2010 um 18:32 Uhr

DKK - geht nicht.

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ridgeback

31.01.2010 um 18:44 Uhr

GK = auch nein.

K
Kölner

31.01.2010 um 18:46 Uhr

FKHSE auch

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monalisa

31.01.2010 um 18:48 Uhr

@schwäbisches Raviolitäschle! du siehst, ich hab mich erfolgreich geweigert diese Tabletten zu nehmen!

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ridgeback

31.01.2010 um 18:49 Uhr

...wer hat denn jetzt von wem abgeschrieben?

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Erwin

31.01.2010 um 19:09 Uhr

Mit der Rücknahme der Bewerbung endet auch der besondere Kündigungsschutz.

Ist aber ein Kandidat auf mehreren Wahlvorschlägen benannt worden, muss er sich für einen der Vorschläge (Liste) entscheiden und seine Kandidatur auf den übrigen Wahlvorschlägen (Listen) zurückziehen (vgl. § 6 Abs. 7 WO). Im Übrigen kann nach erfolgter Wahl ein Gewählter die Annahme des Amtes als BR-Mitglied ablehnen (§ 17 WO).

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DonJohnson

31.01.2010 um 19:29 Uhr

@erwin Sorry, ich kenne mich mit der Wahl echt nciht wirklich aus, aber ich dachte immer, wenn man einmal auf der Liste ist (also kandidiert), kann man sich nciht einfach so runter nehmen lassen... Eine Rücknahme der Bewerbung sollte also IMHO nciht möglich sein... Aber wie gesagt, kenn mich da echt (noch) nicht aus...

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Maultäschle

31.01.2010 um 19:31 Uhr

Herzlichsten Dank,

Zitat von erwin "Mit der Rücknahme der Bewerbung endet auch der besondere Kündigungsschutz" Oops , das ist irritierend, wenn er nicht zurückziehen kann erlischt auch der Kündigungsschutz nicht.

Ansonsten habe dies auch so recherchiert, konnte es aber nicht so richtig glauben das eine Kandidatur nicht mehr zurückgezogen werden kann. Wenn ich allerdings all meine rudimentäres jurisistisches Wissen zusammenklaube (die Schwaben sind jetzt im Vorteil) ist es schlüssig. Kein Paragraph vorhanden = nicht gestattet.

Grund für den Rückzug ist der Fakt das bei einer Persönlichkeiteswahl plätzlich recht deutlich wird wer wieviele Stimmen bekommt. Bei einer Listenwahl entfällt diese (peinliche) Situation. Der Kollege hat einfach nicht mit einer Persönlichkeitswahl gerechnet.

Dank euch recht herzlich Vielleicht kann ich mich ja mal revanchieren.

T
TROISDORFER

31.01.2010 um 19:40 Uhr

Wieso wusste dieser Kandidat micht welche art von Wahl statt finden wird, seht doch im Wahlausschreiben,oder etwa nicht,lesen und fragen kann er schon?

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DonJohnson

31.01.2010 um 19:41 Uhr

@Maultäschle Also ich sehe das eher so, dass der Gesetzgeber das nciht vorsieht, da andauernd die Listen neu gemacht werden müßten - mit Stützungsunterschriften etc. Weiterhin kann ja jedes dann "gewählte" Mitglied einer Liste noch immer die Wahl eben nciht annehmen...

M
Maultäschle

31.01.2010 um 20:10 Uhr

Zur Klärung Listenwahl versus Persönlichkeitswahl

Der WV macht das Wahlausschreiben. Dann können innerhalb der Frist Listen eingereicht werden. Bei mehreren Listen erfolgt Listenwahl, bei nur einer Liste Persönlichkeitswahl. Das kann und darf der Wahlvorstand nicht bestimmen. Bei guter Planung kann er die Termine so legen dass es kaum möglich sein wird noch weitere Listen zu platzieren. Das aber ist schon hart an der Grenze zur Einflussnahme Das sollte sich jede Liste auch vorher genau überlegen wie die Reihenfolge innerhalb der Liste. Man kann nicht von einer Persönlichkeitswahl ausgehen. Da können selbst die Gwerkschaften mit sehr geringen Aufwand noch schnell eine Liste platzieren.

R
rainerw

31.01.2010 um 20:26 Uhr

Und da auch ich das selbige noch mal bestätige, schlage ich vor das wir einstimmig beschliessen erwin noch mal zur Schulung zu schicken.

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nicoline

31.01.2010 um 20:42 Uhr

rainerw schlage ich vor das wir einstimmig beschliessen erwin noch mal zur Schulung zu schicken. einstimmig zugestimmt!!!!!!!!

I
Immie

31.01.2010 um 20:45 Uhr

Ich kann nicht finden warum ihr erwin schulen wollt?!?

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rainerw

31.01.2010 um 20:50 Uhr

Immie ach menno, verdirb und doch nicht den Spass

eeeeeeeerwiiiiiiien!!!!!!!!!

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rainerw

31.01.2010 um 20:57 Uhr

.....aber zur Aufklärung. Das bezog sich einfach auf den Satz, "Mit der Rücknahme der Bewerbung endet auch der besondere Kündigungsschutz".

N
nicoline

31.01.2010 um 20:59 Uhr

Immie,

Vorschlagsliste und Stützunterschriften sind beim WV eingereicht und für gültig befunden worden. Frage: Da es nur eine Liste gibt, findet Persönlichkeitswahl statt. Nun möchte ein Kandiat seine Bewerbung zurückziehen. Frage: a) geht das

Weil das, nach meiner unmaßgeblichen Meinung, nicht die richtige Antwort auf die Frage war: Ist aber ein Kandidat auf mehreren Wahlvorschlägen benannt worden, muss er sich für einen der Vorschläge (Liste) entscheiden und seine Kandidatur auf den übrigen Wahlvorschlägen (Listen) zurückziehen (vgl. § 6 Abs. 7 WO). Im Übrigen kann nach erfolgter Wahl ein Gewählter die Annahme des Amtes als BR-Mitglied ablehnen (§ 17 WO)

Aber Du wirst mich sicher gleich aufklären, dass sie doch richtig war. ;-)

D
DonJohnson

31.01.2010 um 21:10 Uhr

@all Hmmm, ich raffe es nciht - kann ich etwa doch meine Kandidatur vor der Wahl zurück ziehen?

Wie gut das ich bald Seminar diesbezüglich habe ;-)

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rainerw

31.01.2010 um 21:13 Uhr

Doni du alter Stoffel, das kannst Du natürlich nicht.

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DonJohnson

31.01.2010 um 21:16 Uhr

grauerpanter Hey, aber dann solltet ihr schreiben, dass erwin aufgrund dieser falschen Antwort ein Semi besuchen müßte. Das ist doch erstmal das entscheidende, oder?

Bitte drückt euch etwas passender aus - ansonsten gibt es echt Verwirrungen...

N
nicoline

31.01.2010 um 21:24 Uhr

DJ es gibt hier doch nur eine Liste, wenn diese eingereicht und schon für gültig befunden ist, erübrigt sich die Anwort von erwin. Dann muss kein Kandidat mehr darauf hingewisen werden, dass er nur auf einer Liste kandidieren darf. Wenn die Liste eingereicht ist, kann man nicht mehr davon runter, es bleibt nur die Möglichkeit, die Wahl dann nicht anzunehmen!

ich weiß, Du magst den Fitting lieber, trotzdem hier ein Auszug aus dem DKK zu § 14

Eine einmal erfolgte Kandidatur kann nicht zurückgezogen werden. Die Streichung eines Wahlbewerbers von dem Wahlvorschlag ist nicht möglich, wenn er nach Einreichung des Wahlvorschlags gegenüber dem WV erklärt, dass er seine Bewerbung zurückziehen will. Eine Zurückziehung der Bewerbung ist nicht möglich, da dies eine materielle Änderung des Wahlvorschlags bedeuten würde, die nur mit Zustimmung aller Unterzeichner erfolgen kann (vgl. BAG 15. 12. 72, AP Nr. 1 zu § 14 BetrVG 1972; Fitting, Rn. 56 m. w. N.; a. A. GK-Kreutz, Rn. 104; HSWG, Rn. 56; Richardi-Thüsing, Rn. 61). Der die Zurückziehung seiner Kandidatur betreibende AN kann jedoch im Falle seiner Wahl die Annahme des BR-Amtes nach § 17 Abs. 1 Satz 2 WO ablehnen (§ 6 Abs. 6 WO).

D
DonJohnson

31.01.2010 um 21:29 Uhr

nicoline Logisch - alles klar - so schrieb ich auch...

(Jepp, ich mag den Fitting lieber ;-) wie gut du mich kennst ;-))) )

Aber die erste Falschaussage wqar das mit dem herunter nehmen...

Hmmm, kann es nciht beweisen - aber da stand es mal.... :-(((((

N
nicoline

31.01.2010 um 21:33 Uhr

DJ Aber die erste Falschaussage wqar das mit dem herunter nehmen... Häääääääääääää???????

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Erwin

31.01.2010 um 21:36 Uhr

es stellt sich immer die Frage, wann will ein Wahlbewerber nicht mehr???

Die Aussage stammt auch nicht von mir, sondern nur kopiert von http://blog.burgmer.com/?p=11 http://www.djv.de/fileadmin/DJV/betriebsrat/BR-Info/BR_INFO_0106.pdf

Hier die Langfassung:

Kündigungsschutz der Wahlbewerber und Sonderfall - Rücknahme der Kandidatur

Manchmal kommt es vor, dass ein Wahlbewerber seine Kandidatur zurückzieht. In einem solchen Fall gilt: Mit der Rücknahme der Bewerbung endet auch der besondere Kündigungsschutz. Für sechs Monate gilt der eingeschränkte Schutz vor Kündigungen. Eine nach der Rücknahme ausgesprochene außerordentliche Kündigung bedarf keiner Zustimmung des Betriebsrats. Insoweit hat nur die normale Anhörung nach § 102 BetrVG zu erfolgen.

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rainerw

31.01.2010 um 21:41 Uhr

Nichts für ungut erwin wenn ich ein wenig gefrotzelt habe. Aber schmeiß den Link in den Papierkorb.

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Erwin

31.01.2010 um 22:10 Uhr

Hallo rainerw,

erstens bin ich nicht böse, denn wer austeilt muss auch einstecken können. Und ich kann beides gut.

Weiter, es gibt nichts unmögliches. Also auch hier: Zurückziehen der Kandidatur Ist ein Wahlbewerber mit seiner Zustimmung in eine Vorschlagsliste aufgenommen worden, kann er seine Bewerbung nicht mehr zurückziehen. Denn auch dies würde eine inhaltliche Änderung des Wahlvorschlages bedeuten, die nur von allen Unterstützern gemeinsam vorgenommen werden kann. In diesem Fall muss der Betroffene also abwarten, ob er gewählt wird und dann die Annahme des Amtes ablehnen.

Dr. Thomas Wurm, Bonn, DBB aber man findet den gleichen Text auch anderswo. Nur wenn man nun sagen möchte, ja, der DBB ;-))

Folglich, wenn alle Unterstützer einverstanden sind, kann man zurückziehen. Was auch für mich neu war/ist.

Ich bin mir auch sicher, ginge es um mich, würden hier einige sofort zustimmen ;-))) Macht aber nichts, macht nur dann noch mehr Spaß, ;-))

D
delagundula

31.01.2010 um 22:13 Uhr

Ich mische mich nicht ein...Nein...

Ich lege mich entspannt zurück und genieße ein Glas Rotwein vor dem brennenden Kamin...auf dem Beistelltischchen steht der Läppi... und harrt der Dinge die da kommen :-)))

R
rainerw

31.01.2010 um 22:21 Uhr

delagunda, na dann lass uns doch mal prosten, denn auch ich sitze gerade vor meinem Lappi im Wohnzimmer am Esstisch (die Beine hoch auf einem zweiten Stuhl), schaue fern und geniese ein Glas Weißwein. Mal schauen was der Abend noch so bringt.

D
delagundula

31.01.2010 um 22:24 Uhr

na denn Rainer... auf einen schönen Abend ... Prost !

R
rainerw

31.01.2010 um 22:32 Uhr

delagundula Würde es Dir was ausmachen mal ein Kästchen auf zu machen?

N
nicoline

31.01.2010 um 22:34 Uhr

delagundula, rainer, na dann mal prosit und wer weiß, wer weiß.......... ;-))))

erwin, tut mir ja leid, dass ich mich nochmal einmischen muss....., ääääh besser gesagt will: unter Beachtung ganz bestimmter Formalien, kann ein Kandidat wohl seine Kandidatur zurücknehmen, aber nicht, nachdem

  1. die Vorschlagsliste eingereicht
  2. für gültig befunden ist und darum ging es hier! Insofern hatte Deine Antwort keinen Bezug zu der Frage. In Deiner Antwort ging es um die Streichung eines Kandidaten von einer Liste, wenn er auf zwei Listen kandidiert. Und das hat weder etwas mit Rücktritt von der Liste, noch mit Kündigungsschutz zu tun, sorry.
D
delagundula

31.01.2010 um 22:36 Uhr

Soviel wollte ich heute nicht mehr trinken... ;-)))

R
rainerw

31.01.2010 um 22:46 Uhr

delagundula, grööööööhl, ich schmeiss mich gleich weg. Ich meinte eigentlich ein Kästchen bei Deiner nächsten Antwort. Wenn Du antwortest und Deine Mail Addy eingibst, ist darunter noch ein Kästchen mit " Diesen Beitrag zur Frage im Forum speichern". Wenn Du da das Häkchen raus nimmst, erscheint wie bei meiner letzen Antwort ein kleines Kästchen bei bei Deiner Antwort. Ich lach mich immer noch weg.

D
delagundula

31.01.2010 um 22:53 Uhr

hihihi...ich denk mal drüber nach,versprochen ;-)))

R
rainerw

31.01.2010 um 22:57 Uhr

Aber nicht bei dem letzen Glasl Wein fg

D
DonJohnson

31.01.2010 um 23:03 Uhr

rainerw Willste einladen, wa? ;-))))

@all Und ich könnte wetten dass erwin noch ne antwort da hatte - genau darauf bezog ich mich nämlich....

tse tse tse

D
delagundula

31.01.2010 um 23:06 Uhr

Ich gehe davon aus, das es noch mehrere werden,wenn auch nicht heute :-)

prosit Rainer ... ;-)

R
rainerw

31.01.2010 um 23:11 Uhr

DJ hab ich doch schon längst zu unserem forumtreffen.

D
delagundula

31.01.2010 um 23:23 Uhr

Herzlichen Dank dafür... habe dieTerminierung vorgenommen, ohne Gewähr ...

D
DonJohnson

31.01.2010 um 23:25 Uhr

rainerw Na eigentlich hätte ich es wissen sollen ;-)

N
nicoline

31.01.2010 um 23:33 Uhr

DJ Und ich könnte wetten dass erwin noch ne antwort da hatte - genau darauf bezog ich mich nämlich.... Verwirrer der Entwirrung oder Entwirrer der Verwirrung???? ;-)))

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rainerw

31.01.2010 um 23:38 Uhr

nicoline Du nippst doch nicht etwa auch an dem Wein?

D
delagundula

31.01.2010 um 23:41 Uhr

Rainer ... ahhhhh ... du Held , jetzt ist mir vor Lachen doch glatt das Glas umgefallen :-)))

R
rainerw

31.01.2010 um 23:41 Uhr

delagundula Wenn Du es Dir mit dem Forumtreffen überlegen solltest, dann aber bitte rechtzeitig unter der freenet Addy anmelden. Muß ja auch sehen wie ich das Platzmäßig hin bekomme.

N
nicoline

31.01.2010 um 23:43 Uhr

rainer, nööööööö, wahrscheinlich eher DJ ! ;-)) http://www.arbeitsrecht.de/forum/arbeitsrecht/201359-ich-habe-heute-bestimmt.html

PS: ihr hattet ja grad 'n flash mob ,-))))

R
rainerw

31.01.2010 um 23:46 Uhr

delagundula hier ein neues Y. prost YY

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rainerw

31.01.2010 um 23:48 Uhr

nicoline Einen was hatten wir? Ich glaub das sollte mein letzes Glas sein.

D
delagundula

31.01.2010 um 23:55 Uhr

Ja , mach ich.... Viel Platz werde ich nicht brauchen..

@nicoline den hatten wir ..pruuuust :-)))

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rainerw

01.02.2010 um 00:00 Uhr

Und wer erklärt mir nu das mit dem Dingsda, oder muß ich morgen erst den englichen Pass beantragen

D
delagundula

01.02.2010 um 00:07 Uhr

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rainerw

01.02.2010 um 00:15 Uhr

Danke. Und Das in meinem alter.

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