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Fristlose Kündigung nach Eigenkündigung

S
schubsi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, eine Bekannte von mir hat am 25. 01. 2010 schiftlich zum 15. 02. 2010 bei ihrer Arbeitgeberin (Pflegedienst, kein BR, kein Tarif, 7 Jahre Betriebszugehörigkeit) gekündigt. Dies wäre nach BGB erst zum 28. 02. möglich gewesen. Daraufhin erhielt sie heute (So, 31. 01. 2010) per Bote eine fristlose Kündigung per 01. 02. 2010 incl. einer Abmahnung mit der Begründung, dass sie sich in der Öffentlichkeit negativ über die Arbeitgeberin geäußert hätte. Sie wollte sich ab 01. 02. 2010 krank schreiben lassen, um nicht mehr dort arbeiten zu müssen. Ab 16. 02. kann sie in eine neue Arbeit aufnehmen. Soll sie nun noch irgendetwas unternehmen oder alles einfach hinnehmen? Vielen Dank für Euere Antwort.

Liebe Grüße, Steffen

5.20601

Community-Antworten (1)

R
ridgeback

31.01.2010 um 17:09 Uhr

schubsi, ob nun die fristlose Kündigung zu Recht ausgesprochen wurde, sei mal dahingestellt. Ob man für 16 tage eine Klage einreicht, was auch einen gewissen Arbeitsaufwand und eventuelle Kosten für RA erfordert und ob sich das am Ende lohn, muß jeder für sich entscheiden.

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