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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Darf ein Kollege die Beteiligung des BR an ihn betreffenden Gesprächen mit der GF ablehnen?

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DerDenker
Aug 2017 bearbeitet

Wir haben einen Kollegen, der vor rund 15 Monaten schwer erkrankte und deswegen erstmalig und für die gesamte Dauer bis heute krank geschrieben war. Mittlerweile wurde er von einem amtlich anerkannten Institut für 100% behindert eingestuft. Nun soll der Kollege mit Hilfe des Versorgungsamtes wieder ins Arbeitsleben an seinem alten Arbeitsplatz (Büro) integriert werden. Diese Woche hat dazu der erste Gesprächstermin zur Planung der Vorbereitung der notwendigen technischen Maßnahmen mit meinem behinderten Kollegen, dem Geschäftsführer und einem Vertreter des Versorgungsamtes stattgefunden. Wir vom BR wollten an diesem Gespräch (auch auf Einladung des Geschäftsführers) teilnehmen. ABER: mein Kollege lehnte eine Beteiligung des BR an diesem und weiteren Gesprächen ab. Frage: müssen wir vom BR uns an die Forderung unseres Kollegen halten oder haben wir ein Recht, trotzdem an diesen und weiteren Gesprächen teilzunehmen und an den notwendigen Entscheidungen mitzuwirken, da von den einzurichtenden Maßnahmen auch zahlreiche Innendienstkollegen unmittelbar in ihren Arbeitsabläufen und -bedingungen betroffen sind?

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Community-Antworten (4)

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Lotte

29.01.2010 um 18:15 Uhr

Der Denker, wenn der Kollege Euch ablehnt und diese Gespräche nicht im Rahmen einer BV BEM mit festgeschrieben Ablauf und Teilnehmerkreis stattfinden, (die der Kollege jederzeit abbrechen kann) habt Ihr schlicht und ergreifend dort nichts mehr verloren. Im Rahmen Eurer MBR seit Ihr dann ggf. wieder bei der Umsetzung der Maßnahmnen (z. B. Versetzung) beteiligt.

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neskia

29.01.2010 um 18:26 Uhr

§81 (4) die Beteiligung des BR liegt im Ermessen eures Kollegen

Über daraus ergebene Maßnahmen hat BR ein Anhörungs- und Mitbestimmungsrecht nach §§ 90, 91 BetrVG

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DerDenker

29.01.2010 um 18:40 Uhr

@Lotte und @Neskia: Danke Euch beiden für Eure schnellen Antworten, wobei ich mit der Antwort von Neskia etwas mehr anfangen konnte.

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Lotte

29.01.2010 um 19:05 Uhr

Der Denker, obwohl es hier eher um § 84 (2) SGB IX geht...

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