Frau vom Chef wahlberechtigt?
Die Frau von unserem Chef ist als geringfügig Beschäftigte im Betrieb tätig. Darf sie an der BR-Wahl Teilnehmen?
Community-Antworten (2)
28.01.2010 um 15:41 Uhr
sie gilt gem. § 5 Abs. 2 Pkt 5 BetrVG nicht als "arbeitnehmer" im sinne des BetrVG, wenn sie in häuslicher gemeinschaft mit dem AG lebt ,deshalb gem . § 7 nicht wahlberechtigt und somit auch nach §8 nicht wählbar
28.01.2010 um 18:55 Uhr
Geronimo, wenn Dein Chef auch der AG ist, siehe kriegsrat. Wenn Dein Chef nur Dein Vorgesetzter ist, muss das nicht gelten.
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