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Jugendvertretungs Privileg - wenn ich durch meine Auszubildenden abgewählt werden würde , habe ich trotzdem das Privileg einen Antrag auf Übernahme bei meinem Arbeitgeber zu stellen ?

F
ffbboo
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Leser,

erstmal zu meiner Person: Ich bin Jugend- und Auszubildendenvertreter, 21 Jahre alt und bin im 3. Lehrjahr meiner Ausbildung.

Ich bin seit einem guten Jahr Vertreter. Eigentliche ist meine Frage denke ich recht simple zu beantworten und zwar möchte ich gerne wissen ob wenn ich durch meine Auszubildenden abgewählt werden würde , trotzdem das Privileg habe einen Antrag auf Übernahme bei meinem Arbeitgeber zu stellen ?

Wäre sehr nett wenn jemand mir diese klitzekleine Frage beantworten könnte.

Vielen Dank im Voraus

Mit freundlichen Grüßen

fbo

4.58601

Community-Antworten (1)

K
Kriegsrat

27.01.2010 um 20:41 Uhr

siehe BetrVG § 78a (BPersVG §9)

absatz 3

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