Jugendvertretungs Privileg - wenn ich durch meine Auszubildenden abgewählt werden würde , habe ich trotzdem das Privileg einen Antrag auf Übernahme bei meinem Arbeitgeber zu stellen ?
Hallo liebe Leser,
erstmal zu meiner Person: Ich bin Jugend- und Auszubildendenvertreter, 21 Jahre alt und bin im 3. Lehrjahr meiner Ausbildung.
Ich bin seit einem guten Jahr Vertreter. Eigentliche ist meine Frage denke ich recht simple zu beantworten und zwar möchte ich gerne wissen ob wenn ich durch meine Auszubildenden abgewählt werden würde , trotzdem das Privileg habe einen Antrag auf Übernahme bei meinem Arbeitgeber zu stellen ?
Wäre sehr nett wenn jemand mir diese klitzekleine Frage beantworten könnte.
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
fbo
Community-Antworten (1)
27.01.2010 um 20:41 Uhr
siehe BetrVG § 78a (BPersVG §9)
absatz 3
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