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Negative Äußerungen / Drohungen gg.AG - Kann dieser Mitarbeiter jetzt fristlos gekündigt werden, wenn mehrere Mitarbeiter diese Aussage bestätigen?

A
audiasechs
Jan 2018 bearbeitet

Ein blöder Kollege hat sich zur BR-Wahl aufstellen lassen und auch noch 3 Stützunterschriften bekommen.

Jetzt hat er sich gegenüber mehreren Kollegen wie folgt geäußert:

"Wenn ich erst einmal im Betriebsrat bin, kann mir ja nichts mehr passieren. Dann geht hier die Post ab und der "Alte" wird sich wundern; dem lege ich den ganzen Betrieb lahm. Ist mir doch egal, wenn die Firma pleite geht. Die Kollegen sind mir auch egal; hauptsache, die Firma geht zu grunde".

Kann dieser Mitarbeiter jetzt fristlos gekündigt werden, wenn mehrere Mitarbeiter diese Aussage bestätigen?

So einen wollen wir nicht im Betrieb haben; es geht schließlich um unsere Arbeitsplätze

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Community-Antworten (5)

K
Kriegsrat

27.01.2010 um 19:41 Uhr

der AG kann fristlos kündigen, wann und sooft er will ob diese kündigung wirksam wäre, ist die frage

sollte der AG in diesem fall fristlos kündigen, und der gekündigte klage erheben wird ein arbeitsrichter feststellen, ob die getroffenen aussagen geeignet sind, einen "wichtigen grund" nach § 626 BGB darzustellen, der es dem AG unzumutbar macht, den AN bis zum ablauf der kündigungsfrist weiterzubeschäftigen

V
VorOrt

27.01.2010 um 20:06 Uhr

@audiasechs Arschkriecherrei !!! Wie warm ist es im A****ch deines Chefs ?

L
Laffo

27.01.2010 um 21:31 Uhr

Audi A 6,

frage deinen "blöden" Kollegen doch einmal mit welchen rechtlichen Mitteln er gegen seinen AG vorgehen will , um diesen in den Abgrund zu stürzen? Wenn der AG sich an Gestze, Verordnungen etc. hält...passiert gar nix. Außerdem gibt es auch für AG Mittel & Rechtswege... Weiterhin sollte der "blöde" Kollege mal § 2 Abs. 1 BetrVG lesen!...& falls er gewählt wird gleich ne Schulung zu diesem Thema besuchen.

R
rainerw

27.01.2010 um 23:41 Uhr

@audiasechs Mit ähnlichen Parolen sind in der Vergangenheit schon so viele in den Kampf gezogen, und letztendlich kam nur Krampf dabei raus.

"So einen wollen wir nicht im Betriebsrat haben". Wer legt dies fest, Du oder der BR. Wenn dies der Wunsch der Belegschaft ist, dann wird sich das bei der Wahl bemerkbar machen Da nützen ihm dann auch seine Stützunterschriften nichts. Und selbst wenn er rein gewählt wird ist es immer noch ein Gremium das Entscheidungen treffen wird und nicht diese einzelne Person.

K
Kölner

28.01.2010 um 08:17 Uhr

@rainerw Richtig! ...und es gibt Dinge und Möglichkeiten im Leben eines BR-Gremiums, die durchaus diesen Kandidaten ruhigstellen können.

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