Erstellt am 27.01.2010 um 17:47 Uhr von Tanzbär
Wenn er in dieser Zeit nichts besseres zu tun hat?
Erstellt am 27.01.2010 um 17:56 Uhr von audiasechs
Darf er denn offiziell, oder nicht?
Erstellt am 27.01.2010 um 18:01 Uhr von kriegsrat
klar darf er..............
Erstellt am 27.01.2010 um 20:35 Uhr von okiscorpion
während der wahlversammlung und bei der stimmauszählung hat der arbeitgeber dort nichts zu suchen.der wahlvorstand hat im wahllokal hausrecht.
wenn jemand jetzt sagt diese aussage würde nicht stimmen,dann hat mir mein referent letzte woche auf der WV schulung was falsches erzählt.
Erstellt am 27.01.2010 um 21:19 Uhr von kriegsrat
Öffentlichkeit i.S.d. § 18 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, § 13 WO meint Betriebsöffentlichkeit. Ein Teilnahmerecht an der Stimmauszählung bzw. ein freies Zutrittsrecht an der entsprechenden Sitzung soll demnach denen zustehen, die ein berechtigtes Interesse an der Betriebsratswahl und ihrem Ausgang haben. Ein berechtigtes Interesse haben neben den Arbeitnehmern des Betriebs auch die im Betrieb vertretene Gewerkschaft und der Arbeitgeber; auch diesen wird in § 19 Abs. 2 BetrVG ein Wahlanfechtungsrecht zugestanden.
http://www.weka-betriebsratswahl.de/stimmauszaehlung-betriebsratswahl
Erstellt am 27.01.2010 um 21:20 Uhr von nicoline
okiscorpion,
Hausrecht bedeutet, dass derjenige, der es hat, bestimmen darf, wer sich in seinem "Haus" aufhält und wer nicht, es besagt nicht, dass man davon Gebrauch machen MUSS!!!!
Erstellt am 27.01.2010 um 22:08 Uhr von okiscorpion
ich kann nur für mich sprechen,und ich kann euch garantieren das ich es nicht zu lassen werde(als WVV)das mein GF am wahltag in dem wahllokal anwesend sein wird.und das ganz LEGAl.
Erstellt am 27.01.2010 um 22:12 Uhr von kriegsrat
es ist ein unterschied, ob er am wahltag im wahllokal anwesend ist
oder ob er lediglich der öffentlichen stimmauszählung beiwohnen will.......
Erstellt am 28.01.2010 um 07:00 Uhr von mainpower
@okiscorpion,
ändert sich etwas an der Stimmenauszählung ob Dein GF im Wahllokal ist oder nicht??
Wie schon @kriegsrat schrieb hat auch der AG ein berechtigtes Interesse an der BR-Wahl.
Lies Dir mal den § den kriegsrat genannt hat durch!
Erstellt am 28.01.2010 um 07:12 Uhr von Kölner
@okiscorpion
Siehst Du die Wahl eines BR noch als Mittel des Klassenkampfes? Auch würde ich mich als WVV tatsächlich an die Gesetzeslage halten.