Moin, habe da eine Frage wegen Wählerliste.
Wir wollen am 19.4.2010 die Wahl durchführen.
1. Nun dürfen doch nur solche AN auf der Wählerliste stehen, die mindestens 6 Monate dem Unternehmen angehören, ist das richtig? D.h. doch, alle die ab dem 19.9.2009 eingestellt wurden, sind nicht wahlberechtigt bzw. wählbar und dürfen daher nicht auf der Liste erscheinen.
2. Wenn ja, zählen sie bei der Größe des BR trotzdem eine Rolle?
3. Wir haben noch Minijober bei uns, die mehrfach verlängert werden wegen Sachgrund etc. aber das ist ja ein anderes Thema. Zählen sie auch mit obwohl die Befristung nur noch, sagen wir mal bis Juni geht? (Sie werden wieder verlängert, aber auf der Liste, die wir bekommen haben, steht halt befristet bis xy.06.2010)

Danke für eure Hilfe.