Persönl.Wahl - doch Liste?
Hi, Wir haben im betrieb auf Pers.Wahl entschieden. Ist es möglich daß doch listen wahl durchgeführt wird. Wenn Ja, wie wird es möglich.
Community-Antworten (8)
26.01.2010 um 21:56 Uhr
falconetti, indem jemand eine 2. Liste einreicht.
26.01.2010 um 22:13 Uhr
falconetti, niemand kann ENTSCHEIDEN, dass es eine Personenwahl gibt, das kann sich zufälliger-/ (jenach Betrachtungsweise) ==> glücklicher-/unglücklicherweise ergeben. Das BetrVg sieht die Listenwahl als die übliche und nennt die Personenwahl als Möglichkeit, wenn es nur eine Liste gibt! Möglich wird es: siehe ridgeback!
26.01.2010 um 22:51 Uhr
oder ihr seid unter 50 wahlberechtigten arbeitnehmer,denn dann gibt es personenwahl.
28.01.2010 um 17:27 Uhr
schönen guten Tag Allerseits, und Danke . Ich meinte mit dem Entscheiden. Bei uns wurde Referendum gemacht auf Empfehlung des Gewerkschaftes .Ergebniss steht noch nicht fest Meine frage war annahmsweise ( angenommen ist mehrheit der Belegschaft für die Persönlichkeitswahl. Kann oder wann darf Listen Wahl statt finden. noch mals dank im voraus.
28.01.2010 um 17:34 Uhr
@falcon: Sie kann und wird stattfinden, wenn ein Teil der Minderheit eine zweite Liste einreicht. Daran kann kein Referendum, keine Gewerkschaft, kein Betriebsrat, kein Wahlvorstand oder sonstjemand was ändern - weil das Gesetz die Listenwahl als Normalfall vorsieht.
28.01.2010 um 17:41 Uhr
Danke PETRUS,
Du hast letzte Zeit alle Hände voll zu tun . ( Schnee usw....)
Admin bitte ich kann wirklich manche Buchstaben im Sicherheits cods - nicht erkennen ( zu dunkle hintergrund ).
Danke
30.01.2010 um 14:08 Uhr
Hallo zusammen,
tatsächlich ist es u.U. möglich, eine Entscheidung für die Mehrheitswahl anstelle der Verhältniswahl zu treffen. Die Möglichkeit besteht nach §14a Abs. 5 BetrVG in Verbindung mit §14 Abs.2 BetrVG (und §37 WO) bei Betrieben mit in der Regel 51 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern.
Vermutlich fällt falconettis Betrieb in diese Größenordnung (sonst macht ein Referendum keinen Sinn...)
30.01.2010 um 17:39 Uhr
@Jurist Deine Vermutungen in Ehren. Ein wenig sollte man dem Fragesteller dann aber auch zumuten! Nämlich dann entsprechende Infos zu geben, dass diese Fallkonstellation so sein könnte.
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