Erstellt am 26.01.2010 um 09:11 Uhr von ridgeback
Erstellt am 26.01.2010 um 11:43 Uhr von webun
Wirklich???
Wie ich das verstanden habe, hängt die Anzahl der erforderlichen Stützunterschriften von der Anzahl der Wahlberechtigten ab (nämlich 5% davon) und nicht von der Anzahl der Bewerber.
Also z. B.: Betrieb mit 1000 Mitarbeitern brauch auf jeder Liste 50 Stützunterschriften, egal ob sich auf der Liste 2 Leute bewerben oder 120.
Im Umkehrschluss: wenn ich 38 Unterschriften habe, reichen die in einem Betrieb mit 760 Wahlberechtigten aus, in einem Betrieb mit 800 Wahlberechtigten aber nicht.
Macht mich fertig, wenn das falsch ist! (Ansonsten möchte ich gelobt werden!)
webun
Erstellt am 26.01.2010 um 11:46 Uhr von Sanieris
Erstellt am 26.01.2010 um 13:03 Uhr von Kölner
@webun
Aber 50 Stützer reichen in allen Fällen mit mehr als 1.000 AN...
Erstellt am 26.01.2010 um 17:06 Uhr von Tanzbär
Ihm ging es darum, ob es ausreicht, wenn die vorgeschriebene Mindestzahl der Stützunterschriften von den Kandidaten selbst kommen.
Bei seiner Betriebsgröße braucht er offensichtlich 38 Unterschriften, die die Kandidaten selbst geben, damit ist die Liste ok.
Erstellt am 27.01.2010 um 07:26 Uhr von Sanieris
Tanzbär
Genau auf das wollte ich hinaus!
Ich habe es mir ja gedacht das es ausreicht, aber ihr wisst selbst sicher ist sicher!
Und fragen kostet nichts.
Danke an Euch für die Hilfe!!!
Gruss Sanieris