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Ungültige Wahlvorschlagsliste - Dürfen die anderen Kandidaten der Liste dennoch gewählt werden?

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audiasechs
Nov 2016 bearbeitet

Bei uns sind 2 Vorschlags-Listen zur BR-Wahl eingereicht worden. Bei einer Liste steht ein Bewerber drauf, der gar nicht wählbar ist, weil er noch keine 6 Monate im Betrieb ist. Nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Listen ( 14 Tage nach Wahlausschreiben ) wird das festgestellt. Eigentlich ist doch diese Liste ungültig. Dürfen die anderen Kandidaten der Liste dennoch gewählt werden?

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Community-Antworten (1)

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ridgeback

26.01.2010 um 10:10 Uhr

audiasechs, heilbare Mängel sind binnen einer Frist von drei Arbeitstagen seit Mitteilung der Beanstandung zu beseitigen. Zu dem gesetzlich nicht geregeltem Mangel zählt, u.a. die Nennung eines nicht wählbaren Kandidaten auf einer Vorschlagsliste. Eine Nachfristsetzung zur Mängelbeseitigung kommt nicht in Betracht. Die Liste ist ungültig und muss in gültiger Form und mit gültigem Inhalt erneut eingereicht werden. Es liegt nun an Euch, ob ihr eine Nachfrist von 3 Tagen setzt oder diese Liste für ungültig erklärt. In beiden Fällen könnte eine Wahlanfechtung gegeben sein.

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