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Darf eine Wahlwerbung neben einer Wahliste aughängt werden ?

T
torti
Nov 2016 bearbeitet

darf neben einer Wahlliste direkt eine Wahlwerbung mit fotos für diese Wahlliste aufgehängt werden?braucht man dafür eine erlaubnis? wenn diese form der wahlwerbung nicht erlaubt ist,wird die entsprechende wahlliste,für die die wahlwerbung daneben gehangen wurde,dadurch ungültig?

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Community-Antworten (2)

P
packer

26.04.2006 um 18:00 Uhr

moin torti,

meinst du die vom wahlvorstand ausgehängte wählerliste?

wenn ja, halte ich es für problematisch, da diese werbung ja an einem ort zum aushang kommt, der für den wahlvorstand und seine aushänge reserviert ist. ist allerdings genug platz für alle anderen listen vorhanden für ihre werbung und keiner würde benachteiligt, sehe ich kein problem. generell ist der AG nach § 20 BetrVG abs. 3 als verpflichtet anzusehen im betriebsüblichen rahmen auch flächen zum aushang von wahlplakaten zu verfügung zu stellen. erlaubt sind auch handzettel u.ä. allerdings sollte man nicht mit der verteilung in der arbeitszeit beginnen, pausen sind da angebrachter.

gruß, packer

T
torti

27.04.2006 um 00:57 Uhr

ja die wahllisten wurden vom wahlvorstand ausgehangen,

und einer hat ohne erlaubnis und ohne information an die anderen, bzw. ohne absprache wahlwerbung daneben gehangen. es besteht zumindest keine chancengleichheit mehr.

der ag hat inzwischen nochmals ausdrücklich die wahlwerbung an diesem platz untersagt bzw. verboten .

welche konsequenzen sind jetzt möglich ?

danke torti

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