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Unterstützungsunterschriften bei Personenwahl im normalen Wahlverfahren

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Michelangelo
Apr 2018 bearbeitet

Bei uns ist es so das es beim normalen Wahlverfahren die Personenwahl gibt, also keine Listenwahl. Müssen dann für jede/n KanidatIn Unterstützungsunterschriften gesammelt werden, oder kann man die Kanidaten alle auf eine Liste setzten und dann Unterschriften sammeln?

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Community-Antworten (8)

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pelikan

25.01.2010 um 14:01 Uhr

alle auf einer Liste und ab dafür. Bei einerPersonenwahl bedarf es keine Unterstützungsunterschriften.

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Konni

25.01.2010 um 14:30 Uhr

wie, bei Personenwahl bedarf es keiner Unterstützungsunterschriften??? Es muss doch jeder Kandidat die benötigte Anzahl an Unterschriften haben, oder habe ich da was verpasst??? LG Konni

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wiewo

25.01.2010 um 14:33 Uhr

@Konni

Ne - DU hast nichts verpasst!

M
michelangelo

25.01.2010 um 14:42 Uhr

Im normalen Wahlverfahren geht ja das BetrVG von Listenwahl aus, die Unterstützungsunterschriften sind ja da für die Listen vorgesehen. Von Unterstützungsunterschriften für einzelne Kandidaten steht da nichts. Die Frage ist bei uns deshalb aufgetaucht, da es ja schwierig ist, wenn bei 92 Beschäftigten 10 Leute kanidieren wollen, je 5 Unterstützungsunterschriften in 14 Tage zu bekommen, wenn man mal alle abzieht die in Urlaub, krank oder in Elternzeit sind.

K
Konni

25.01.2010 um 14:45 Uhr

Ganz ehrlich, wir machen das dann schon seit einigen Wahlen falsch.... Wir sammeln wirklich für jeden Kandidaten die Unterschriften - was natürlich ziemlich aufwendig ist. Ich habe aber gerade im Betr.VG nachgelesen und da steht wirklich nichts darüber..... Hätten wir doch mal ne Schulung machen sollen :0( Au Backe!!

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rolfo

25.01.2010 um 14:58 Uhr

Wenn ihr Personenwahl macht, alle auf eine Liste und dann die Stützunterschriften, die Kandidaten selbst dürfen sich natürlich auch die Stützunterschrift geben. also, es muss nicht jeder einzelne 5 % haben.

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Lotte

25.01.2010 um 15:15 Uhr

Konni, mach Dir nichts drauß, so haben wenigstens viele KollegInnen Kontakt zu den Kandidaten gehabt.

K
karlk

26.01.2010 um 01:17 Uhr

Im vereinfachten Verfahren heisst es Wahlvorschläge ,es brauch nur einer bzw. können mehere auf der Liste stehen ,die oder der müssen allerdings von 5 Prozent unterstützt werden ,am Ende werden alle Wahlvorschläge auf einer Liste zusammengefasst und ohne Unterstützungsunterschriften ist jeder Wahlvorschlag ungültig. Im § 14a BetrVG für Kleinstbetriebe wird eindeutig auf § 14 Abs. 4 hingewiesen.

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