Erstellt am 25.01.2010 um 13:01 Uhr von Pelikan
alle auf einer Liste und ab dafür.
Bei einerPersonenwahl bedarf es keine Unterstützungsunterschriften.
Erstellt am 25.01.2010 um 13:30 Uhr von Konni
wie, bei Personenwahl bedarf es keiner Unterstützungsunterschriften??? Es muss doch jeder Kandidat die benötigte Anzahl an Unterschriften haben, oder habe ich da was verpasst???
LG Konni
Erstellt am 25.01.2010 um 13:33 Uhr von wiewo
@Konni
Ne - DU hast nichts verpasst!
Erstellt am 25.01.2010 um 13:42 Uhr von michelangelo
Im normalen Wahlverfahren geht ja das BetrVG von Listenwahl aus, die Unterstützungsunterschriften sind ja da für die Listen vorgesehen. Von Unterstützungsunterschriften für einzelne Kandidaten steht da nichts. Die Frage ist bei uns deshalb aufgetaucht, da es ja schwierig ist, wenn bei 92 Beschäftigten 10 Leute kanidieren wollen, je 5 Unterstützungsunterschriften in 14 Tage zu bekommen, wenn man mal alle abzieht die in Urlaub, krank oder in Elternzeit sind.
Erstellt am 25.01.2010 um 13:45 Uhr von Konni
Ganz ehrlich, wir machen das dann schon seit einigen Wahlen falsch.... Wir sammeln wirklich für jeden Kandidaten die Unterschriften - was natürlich ziemlich aufwendig ist. Ich habe aber gerade im Betr.VG nachgelesen und da steht wirklich nichts darüber..... Hätten wir doch mal ne Schulung machen sollen :0( Au Backe!!
Erstellt am 25.01.2010 um 13:58 Uhr von rolfo
Wenn ihr Personenwahl macht, alle auf eine Liste und dann die Stützunterschriften, die Kandidaten selbst dürfen sich natürlich auch die Stützunterschrift geben. also, es muss nicht jeder einzelne 5 % haben.
Erstellt am 25.01.2010 um 14:15 Uhr von Lotte
Konni,
mach Dir nichts drauß, so haben wenigstens viele KollegInnen Kontakt zu den Kandidaten gehabt.
Erstellt am 26.01.2010 um 00:17 Uhr von karlk
Im vereinfachten Verfahren heisst es Wahlvorschläge ,es brauch nur einer bzw. können mehere auf der Liste stehen ,die oder der müssen allerdings von 5 Prozent unterstützt werden ,am Ende werden alle Wahlvorschläge auf einer Liste zusammengefasst und ohne Unterstützungsunterschriften ist jeder Wahlvorschlag ungültig.
Im § 14a BetrVG für Kleinstbetriebe wird eindeutig auf § 14 Abs. 4 hingewiesen.