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Merkwürdiger Satz im AV

E
Erbsenzähler
Dez 2020 bearbeitet

Hallo,

es gab mal ein Urteil zu dem Thema bei einem Jobcenter. Ich habe es vergessen mir abzuspeichern. Nun brauche ich mal Hilfe in diesem fiktiven Fall.

Eine Organisation die dem BetrVG unterliegt schreibt nachfolgenden Satz in ihre Arbeitsverträge zur Entfristung: Der Arbeitsvertrag endet mit dem Datum an dem der Betrieb dieser Einrichtung beendet wird.

Wäre schön, wenn jemand das Urteil noch hätte.

20803

Community-Antworten (3)

C
celestro

09.12.2020 um 15:44 Uhr

Was hat der Satz denn mit Entfristung zu tun?

E
Erbsenzähler

09.12.2020 um 16:27 Uhr

Ganz einfach. Erst steht im Vertrag etwas über die Entfristung des Vertrags und im direkt darauffolgenden Satz steht die Einschränkung, dass der Arbeitsvertrag automatisch endet, wenn die Betriebsstätte geschlossen wird. Da gab es mal ein Urteil dazu, dass das Betriebsrisiko nicht auf dem Rücken des AN ausgetragen werden darf. Leider habe ich das nicht abgespeichert.

M
Moreno

09.12.2020 um 16:37 Uhr

Leider habe ich das nicht abgespeichert.....jetzt enttäuscht Du mich aber als Erbsenzähler ;-)

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