Merkwürdiger Satz im AV
Hallo,
es gab mal ein Urteil zu dem Thema bei einem Jobcenter. Ich habe es vergessen mir abzuspeichern. Nun brauche ich mal Hilfe in diesem fiktiven Fall.
Eine Organisation die dem BetrVG unterliegt schreibt nachfolgenden Satz in ihre Arbeitsverträge zur Entfristung: Der Arbeitsvertrag endet mit dem Datum an dem der Betrieb dieser Einrichtung beendet wird.
Wäre schön, wenn jemand das Urteil noch hätte.
Community-Antworten (3)
09.12.2020 um 15:44 Uhr
Was hat der Satz denn mit Entfristung zu tun?
09.12.2020 um 16:27 Uhr
Ganz einfach. Erst steht im Vertrag etwas über die Entfristung des Vertrags und im direkt darauffolgenden Satz steht die Einschränkung, dass der Arbeitsvertrag automatisch endet, wenn die Betriebsstätte geschlossen wird. Da gab es mal ein Urteil dazu, dass das Betriebsrisiko nicht auf dem Rücken des AN ausgetragen werden darf. Leider habe ich das nicht abgespeichert.
09.12.2020 um 16:37 Uhr
Leider habe ich das nicht abgespeichert.....jetzt enttäuscht Du mich aber als Erbsenzähler ;-)
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