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Ist Tarifvertrag nun zuständig?

U
uwekpsg
Jan 2018 bearbeitet

Unser Unternehmen, bisher nur Eingetragen im Handelsregiester, ist nun in der Handwerksrolle (Elektro), bei der Handwerkskammer Düsseldorf eingetragen worden. Unterliegt, dieses Unternehmen, welches auch jetzt einen Betriebsrat eingerichtet hat, zu dessen Vorsitzenden ich gewählt wurde, mit Beitritt in die Handwerkskammer,nicht gleichzeitig dem Tarifvertrag der Elektroindustrie?

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Community-Antworten (2)

P
pirat

23.01.2010 um 14:10 Uhr

@uwekpsg, kommt darauf an....

Arbeitgeberverband? AV? (AVE)Allgemeinverbindlicherklärung? Opportun wäre es mal die GEW anzurufen........

N
nicoline

23.01.2010 um 14:16 Uhr

Die Eintragung in die Handwerksrolle ist erforderlich, um überhaupt einen selbständigen Betrieb führen zu dürfen, hat aber nichts mit der Gültigkeit eines TV zu tun. In der Elektrobranche gibt es einen allgemeingültigen Mindestentgelt TV.

Die allgemeingültigen TV findest Du hier: http://www.bmas.de/portal/38140/property=pdf/2009__10__01__arbeitsrecht__verzeichnis__allgemeinverbindlicher__tarifvertraege.pdf

Wann Anspruch auf eine tarifliche Vergütung besteht findest Du hier: http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtXVII/Arbeitsrecht199/arbeitsrecht199.html

Und am einfachsten ist das: Opportun wäre es mal die GEW anzurufen........

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