Ist Tarifvertrag nun zuständig?
Unser Unternehmen, bisher nur Eingetragen im Handelsregiester, ist nun in der Handwerksrolle (Elektro), bei der Handwerkskammer Düsseldorf eingetragen worden. Unterliegt, dieses Unternehmen, welches auch jetzt einen Betriebsrat eingerichtet hat, zu dessen Vorsitzenden ich gewählt wurde, mit Beitritt in die Handwerkskammer,nicht gleichzeitig dem Tarifvertrag der Elektroindustrie?
Community-Antworten (2)
23.01.2010 um 14:10 Uhr
@uwekpsg, kommt darauf an....
Arbeitgeberverband? AV? (AVE)Allgemeinverbindlicherklärung? Opportun wäre es mal die GEW anzurufen........
23.01.2010 um 14:16 Uhr
Die Eintragung in die Handwerksrolle ist erforderlich, um überhaupt einen selbständigen Betrieb führen zu dürfen, hat aber nichts mit der Gültigkeit eines TV zu tun. In der Elektrobranche gibt es einen allgemeingültigen Mindestentgelt TV.
Die allgemeingültigen TV findest Du hier: http://www.bmas.de/portal/38140/property=pdf/2009__10__01__arbeitsrecht__verzeichnis__allgemeinverbindlicher__tarifvertraege.pdf
Wann Anspruch auf eine tarifliche Vergütung besteht findest Du hier: http://www.bewerbungsmappen.de/links/ArbeitsrechtXVII/Arbeitsrecht199/arbeitsrecht199.html
Und am einfachsten ist das: Opportun wäre es mal die GEW anzurufen........
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