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Selbstständiger Betriebsteil oder nicht?

D
DocPille
Nov 2016 bearbeitet

Dann möchte ich auch mal eine Frage stellen,an die ganz grossen hier:

Betrifft §4 BtrVG

Wir haben eine bekannte Lizenz gekauft,und vertreiben nun deren Artikel. Wir als Firma sind eine Familien AG,die Lizenz ist eine GmbH mit eigenen GF.

Die Mitarbeiter haben Verträge bei der GmbH,sind aber bei uns im Hause ansässig. Diese Lizenz hat keine eigene Buchhaltung,läuft alles über unsere AG. Kündigungen bzw.Einstellungen laufen über unseren PL.

Frage:

ist dies ein selbstständiger Betriebsteil,oder gehört dieser BR-mäßig gesehen mit zu uns,so das die MA bei uns wählen dürfen??

6.08209

Community-Antworten (9)

C
cheetah

22.01.2010 um 12:38 Uhr

Es handelt sich erstmal um zwei Unternehmen und damit auch um zwei Betriebe. Der Arbeitgeber kann aber beide Betriebe zum Gemeinschaftsbetrieb erklären und dann gibt es nur einen Betriebsrat.

D
DocPille

22.01.2010 um 13:06 Uhr

@Cheetah

wie sicher ist diese Antwort??

C
cheetah

22.01.2010 um 14:06 Uhr

Recht hoch. Viele Einzelheiten gibt es aus § 1 Abs. 2 BetrVG. Im BetrVG wird immer von Betrieb gesprochen, aber eben auch von einem Unternehmen mit mehreren Betrieben (GBR) oder halt von einem gemeinsamen Betrieb mehrer Unternehmen.

D
DocPille

22.01.2010 um 14:40 Uhr

@Cheetah

Wirklich hilft uns das auch nicht weiter,wir brauchen Fakten.

Ich nehme hier mal den Publikumsjoker................

K
klinik

22.01.2010 um 15:05 Uhr

Ich frage: was heisst lizenz gekauft? auf welcher grundlage werden die kollegen der gmbh bei euch eingesetzt? Werkvertrag? Gestellungsvertrag? Leiharbeit? was steht in den Arbeitsverträgen als Arbeitsort? nicht nach fakten fragen erst mal fakten bringen....den publikumsjoker hast du umsonst

ihr seit zwei eigenständige betriebe? wann ist die lizenz gekauft worden und was hat sich dadurch organisatorisdch geändert bei euch? wer hat weisungsbefugnis auf eure tägliche arbeit?-Ich stell mal in den raum: betriebsübergang auf einen erwerber, durch lizenzkauf? wird spannend werden

K
Kölner

22.01.2010 um 15:05 Uhr

@DocPille Warum nicht § 3 Abs. 2 BetrVG anwenden?

Wie viele AN sind dort? Und hatten diese einen BR?

D
DocPille

23.01.2010 um 21:25 Uhr

Hi Kollegen,

ich werde ab Montag früh wieder zu der Frage Stellung nehmen,aber ich sehe das kann interresant werden. Auch unser RA ist sich ueberhaupt nicht sicher.

D
DocPille

25.01.2010 um 09:36 Uhr

Guten Morgen,

kölner,an §3 Abs.2 haben wir auch schon gedacht,werden wir wohl auch anwenden. Es sind ca.30MA und diese hatten bisher keinen BR. Angesiedelt in unserem Gebäude.

Es sind zu 80% Mitarbeiter die von uns rüber gewechselt haben. Die Betriebszugehörigkeit,Ansprüche auf Betriebsrente usw. wurden mit übernommen. Organisatorisch geändert: Alles finanzielle läuft über uns. Einstellungen und Kündigungen laufen über uns.

Wir die AG sind Lizenznehmer eines bekannten Namen.Wir produzieren unter diesem Namen ein Produkt(Nutzungsrecht einer eingetragenen Marke).

Die MA haben ganz normale unbefristete Arbeitsverträge.

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