Bei der Betriebsratswahl 2010

Unterliegt die Kandidatur bis zum Aushang der Wählerliste der Schweigepflicht des
Wahlvorstandes. Oder darf der WV auf anfrage vorher auskunft geben.

Der Wahlvorstand ist gewählt die Wählerliste liegt aus.Es gehen Wahlvorschläge ein.
Sind diese Vorschläge geheim oder wann dürfen sie veröffentlicht werden.
Vielen Dank
Euer microman.