Erstellt am 21.01.2010 um 20:01 Uhr von erwin
sorgenkind
wenn dieses nicht bewusst mit Hintergedanken gemacht wurde wohl nein. Wenn man aber bewusst die Frauen ausgrenzen wollte, könnte es Probleme geben. Zum einen wegen dem BetrVG und WO aber auch wegen des AGG § 1
Erstellt am 21.01.2010 um 20:34 Uhr von sorgenkind
Bewusst wurde es nicht gemacht,
in den Jahre zuvor hat der alte BR es so gehandhabt und die Angestellten habe es so hingenommen.
Erstellt am 21.01.2010 um 20:45 Uhr von erwin
Der BR kann ja nich 1-2 Frauen als Ersatzmitglieder entsenden. Dann dürften alle zufrieden sein.
Erstellt am 21.01.2010 um 21:03 Uhr von DonJohnson
@erwin
Die letzte Zeit entsetzt du mich - ich weiß nciht warum ;-))))
@sorgenkind
"soll" bedeutet im Gesetz "muß wenn es geht"
Das bedeutet: Ihr müßt versuchen eine Frau (beide Geschlechter) in den WV zu berufen. Nur wenn sich keiner eines Geschlechts dazu bereit erklärt ist es "ok" wenn der WV nur aus einem Geschlecht besteht!
Ihr habt also in der Tat falsch gehandelt und der WV ist falsch besetzt...!!!
Erstellt am 21.01.2010 um 21:05 Uhr von DonJohnson
@sorgenkind
Darf ich fragen ob der BR irgendwelche Schulungen besucht hat? In meinem BR1 (auch nciht sooooo lange her" wurden diese definitionen erklärt...
Erstellt am 21.01.2010 um 21:05 Uhr von nicoline
erwin
wenn "nich" 1-2 Frauen entsendet werden, ist man wahrscheinlich immer noch nicht zufrieden ;-))
Erstellt am 21.01.2010 um 21:12 Uhr von ridgeback
nicoline,
über sowas wunder ich mich schon lange nicht mehr. ;-)
Erstellt am 21.01.2010 um 21:15 Uhr von nicoline
ridgeback
ich auch nicht wirklich und heute erst recht nicht, aber........ ;-))
Erstellt am 22.01.2010 um 06:33 Uhr von sorgenkind
Danke für Euere Antworten,wollen mal sehen ob wir es noch hin bekommen.