Hallo,
ich möchte mich als Betriebsrat wählen lassen.Da wir aber eine Gewerkschaft(N**) in unserm Betrieb haben,sagte mir der jetztige Betriebsratvorsitzende das ich als nicht Gewerkschaftsmitglied auch wenn ich gewählt werden würde garkeine Handhabe hätte.Er sagte:"Da ich nicht Mitglied der N** bin ,wäre ich sowas wie Freiwild und der Chef könnte mir wenn er wollte sofort Tariflichen Urlaub bzw.Geld streichen.Ohne NGG im Nacken würde mich der Chef falls ich mich beschweren würde, wenn was nicht richtig läuft ,sofort aus dem Büro werfen. Ich könnte nur dann agieren wennn ich Mitglied der N** werden würde.

Ich bin aber der Meinung das wenn ich gewählt werden würde,ich sehr wohl agieren kann da ich mich auf das Betriebsverfassungsgetz §80 stütze in dem die Aufgaben des BR gereglt sind.

wer hat Recht ?