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Gewerkschaft oder BR - wer hat das sagen ?

V
vizevince
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich möchte mich als Betriebsrat wählen lassen.Da wir aber eine Gewerkschaft(N**) in unserm Betrieb haben,sagte mir der jetztige Betriebsratvorsitzende das ich als nicht Gewerkschaftsmitglied auch wenn ich gewählt werden würde garkeine Handhabe hätte.Er sagte:"Da ich nicht Mitglied der N** bin ,wäre ich sowas wie Freiwild und der Chef könnte mir wenn er wollte sofort Tariflichen Urlaub bzw.Geld streichen.Ohne NGG im Nacken würde mich der Chef falls ich mich beschweren würde, wenn was nicht richtig läuft ,sofort aus dem Büro werfen. Ich könnte nur dann agieren wennn ich Mitglied der N** werden würde.

Ich bin aber der Meinung das wenn ich gewählt werden würde,ich sehr wohl agieren kann da ich mich auf das Betriebsverfassungsgetz §80 stütze in dem die Aufgaben des BR gereglt sind.

wer hat Recht ?

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Community-Antworten (7)

J
Jagger

21.01.2010 um 21:00 Uhr

Entweder hat hier jemand Angst um seinen Posten, oder es wird versucht mit nicht ganz üblichen Mitteln Gewerkschaftsmitglieder zu werben. Wobei die Mitgliedschaft natürlich nicht schaden kann, ganz im Gegenteil!

V
vizevince

21.01.2010 um 21:10 Uhr

beantwortet mein frag zwar nicht ganz, aber ich denke du liegst ganz richtig mit deiner vermutung, aber stimmt die aussage die der BRV macht oder nicht,sind wir wirklich freiwild nur weil man mit dem jetztigen BR nicht einverstanden war und aus der GW gegangen ist. also was mich interssiert kann ich dennoch ohne GW etwas erreichen oder muss ich doch wieder in die GW gehen ?Er sprach immmer davon ohne GW ist man nicht organisiert und ohne das erreichst du garnichts !?!

R
ridgeback

21.01.2010 um 21:22 Uhr

vizevince, der BRV erzählt dummfug.

P
pirat

21.01.2010 um 21:24 Uhr

@ridgeback, Du sagst es!!

V
vizevince

21.01.2010 um 21:32 Uhr

Ok ich bedanke mich für die schnellen antworten , also liege ich mit meiner Vermutung ganzrichtig und wenn ich mich auf das BFG stütze fahre ich sicher. habs mir fast gedacht das ein Tarifvertrag der GW nicht über dem BFG gilt oder vielmehr das BFG aufhebt !!

Danke an alle

T
Tanzbär

22.01.2010 um 08:21 Uhr

Das sind aber zwei verschiedene Paar Schuhe, die du maximal im gleichen Schrank aufbewahren kannst. Schmeiß mal nicht alles durcheinander.

N
NiemandXXL

22.01.2010 um 08:57 Uhr

Ich denke aber schon, daß es wenig Sinn macht, daß du als BR kandidierst. Weil du keine Ahnung hst was der BR macht und keine Ahnung hast was die Gewerkschaft macht. Du bist aus der Gewerkschaft ausgetreten weil dir nicht passt was der jetzige BR macht, möchtest aber die schönen Dinge die die Gewerkschaft für seine Mitglieder erstritten hast haben.

Der BR ist nicht deine Gewerkschaft! Ein BR muß nicht in der Gewerkschaft sein! Die Arbeitnehmer erreichen nichts beim Tarifabschluß ohne die Gewerkschaft! Wenn du einen Anwalt für Arbeitsrecht brauchst zahlt den dir die Gewerkschaft!

Wie kann man nur so bl.. sein und wegen dem BR aus der GW austreten?

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