Religionsfreiheit - Kann ein MA einer Religionsgemeinschaft die den Samstag als Feiertag (Sabbat) heiligen sollen, den Anspruch geltentend machen an diesem Tag nicht zu arbeiten?
Ausübung der Religionsfreiheit während der Arbeit. Kann ein Mitarbeiter Aufgrund eines Eintrittes in eine neue Religionsgemeinschaft (Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten), die den Samstag als Feiertag (Sabbat) heiligen sollen, den Anspruch geltenten machen an diesem Tag nicht zu Arbeiten.
Community-Antworten (2)
21.01.2010 um 21:19 Uhr
BRTante, ich denke nein, da das Arbeitsverhältnis schon bestanden hat. Wäre er arbeitslos, sähe die Sache anders aus. Dann könnte er die Stelle ablehnen. So bleibt nur die Möglichkeit eines Stellenwechsels, wo Samstags nicht gearbeitet wird.
22.01.2010 um 07:50 Uhr
Hallo, auch Mitglieder christlicher Kirchen arbeiten Sonntags. Auch wenn in der Bibel steht am siebten Tag sollst Du ruhn. Aus welchem Grund sollen da Angeörige anderer Glaubensgemeinschaften bevorzugt werden?
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