Betriebsratswahl - wenn die stattfindet, kann da auch ein oder zwei Mitarbeiter die nicht zum Wahlvorstand gehören als neutraler Beobachter dabei sein?
Hallo Freunde,habe eine Bitte und Frage wenn die Betriebsratswahl stadtfindet, kann da auch ein oder zwei Mitarbeiter die nicht zum Wahlvorstand gehören (ich sage mal so als neutraler Beobachter ) dabeisein, weil denn viele Mitarbeiter der Meinung sind weil der gesammte Wahlvorstand aus BR. Mitgliedern besteht. Der vorschlag kam sogar vom Arbeitsgeber man wird is nicht glauben ist aber wahr. Ja ich weis das man bei der Auszählung dabei sein kann aber ich meine ja den gesammten Zeitraum.
Community-Antworten (6)
21.01.2010 um 19:57 Uhr
das wird der AG wohl nicht bezahlen aber wenn sie frei oder urlaub hätten, könnten sie schon im wahllokal herumlungern
21.01.2010 um 19:58 Uhr
Nein !
Zu überlegen wäre ein Mitglied der GeW hinzuzuziehen...
21.01.2010 um 19:59 Uhr
Hallo, die auszählung der Stimmen ist Öffentlich! Es kann jeder dabei sein.
21.01.2010 um 20:03 Uhr
Die Gewerkschaften dürfen sogenannte Wahlbeobachter entsenden.
13.02.2010 um 14:08 Uhr
Was nun, ist es öffentlich und können eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern anwesend sein bei der Auszählung/Stimmabgabe, oder sind nur Gewerkschaftsmitglieder berechtigt dem beizuwohnen? Das muss doch irgendwo geschrieben stehen...
13.02.2010 um 23:50 Uhr
@smithers, das steht hier auch schon schwarz auf weiß: Die Auszählung ist öffentlich. Man darf dem Wahlvorstand dabei auf die Finger schauen.
Für den gesamten Zeitraum der Stimmabgabe dürfte die Anwesenheit aber schwierig werden, weil das normalerweise Arbeitszeit ist.
@all wie ist es aber, wenn der Arbeitgeber selbst (siehe oben) der Meinung ist, dass eine "Wahlaufsicht" notwendig ist? Dann müsste er doch nur einem Beauftragten für den Wahltag frei geben, dasmit der sich während der Stimmabgabe ins Wahllokal setzen kann. Ich würd mich dann allerdings fragen, wo denn die "vertrauensvolle Zusammenarbeit" ist.
Eine elegante Lösung wäre es doch, wenn der Wahlvorstand einen "neutralen Beobachter" zum Wahlhelfer bestimmt. Der darf dann teilnehmen.
Allerdings: es ist schonmal kein gutes Zeichen, wenn es solche Zweifel am Demokratieverständnis des BR gibt.
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