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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

MAV Wahlen

M
Matthias
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich MAV Wahlen. In unserer Firma gab es letzten Monat Wahlen im Vorfeld dieser Wahl hieß es,es können nur Bewerber gewählt werden die in der Kirche sind. AG ist die Diakonie somit AVR Tarif. Ist dieses zulässig ? Mitarbeiter die nicht der Kirche angehören von solchen Wahlen als potienielle Kanidaten auszuschließen?? die Mitarbeitervertretung berät ja auch die Kollegen die nicht in der Kirche sind..

Gruß

Matthias

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

12.06.2006 um 16:29 Uhr

Bei der MAV ist zwar alles möglich...aber das nicht! Vgl: MAV-O § 7+8

M
Matthias

13.06.2006 um 21:13 Uhr

Vielen Dank!

Nehmen wir doch jetzt einmal an, dass auf Grund der Aussage von den vorherigen MAV- Kollegen einige potenzielle Bewerber nicht zugelassen wurden (wie ja bereits erwähnt keine Kirchenzugehörigkeit bestand). Ist die Wahl unter diesen Umständen überhaupt gültig? Was gibt es jetzt noch für Möglichkeiten nachträglich dagegen vorzugehen?

Wie kann ich § 8 (1) verstehen (passives Wahlrecht) http://www.diag-mav.org/arhilfen/gesetz/mavo.htm

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