Änderungen im Betriebsteil gemeinnütziger Verein wird gGmbH - Folgen für den BR?
Guten Abend erstmal,
also, ich bin Teil eines Betriebsrates in einem gemeinnützigen Verein. Nun werden Teile des Vereins in eine gGmbH (gemeinnützige GmbH) gewandelt. Sind wir dann auch für diesen Bereich mitverantwortlich ? Räumlich und teilweise Personel ändert sich nichts, halt nur der Name.
Ich habe mich schon die letzten Tage durch gegoogelt aber nichts wirklich interessantes gefunden.
Vielleicht habt ihr ja ein paar Tips.
gruß fili
Community-Antworten (4)
19.09.2006 um 08:47 Uhr
fili,
wenn Eure Betriebsidentität erhalten bleibt, wüsste ich nicht, was sich an Eurem "Zuständigkeitsbereich" ändern sollte.
P.S. Hast Du es denn schon einmal mit einer Kommentierung zu §1 BetrVG versucht?
19.09.2006 um 10:16 Uhr
@fili Der Däubler schreibt dazu unter anderem in § 1 BetrVG RN 70 "...Es stellt sich dann die Frage, ob derartige Veränderungen auf UN-Seite entsprechende Veränderungen auf Seiten der betriebsverfassungsrechtlichen Vertretungsstrukturen und Organisationseinheiten nach sich ziehen müssen. Dies ist im Grundsatz zu verneinen, da das Betriebsverfassungsrecht und damit das Vorhandensein von Betrieben prinzipiell nicht von der gesellschaftsrechtlichen Form abhängt, in der das UN betrieben wird ...,
19.09.2006 um 14:08 Uhr
@fili Aber rechtlich habt Ihr ja dennoch einen "Sack voll Arbeit" wenn ich nur an den Betriebsübergang denke!
19.09.2006 um 17:38 Uhr
Danke zuerstmal für eure Antworten.
Das Problem erkläre ich noch mal im Detail.
Wir arbeiten quasi in einem riesigen Gebäude, allerdings durch die künstlich hergestellte Trennung (nicht begehbare Durchgänge zwischen zwei Bereichen) wurden vor 5 Jahren 2 Betriebsräte erschaffen. (Wurde damals alles Gerichtlich geklärt)
In unserem Bereich werden nun einige Teile ausgegliedert und in eine gGmbH gesteckt.
Da die Mitarbeiter in diesem neuen Bereich neue Arbeitsverträge bekommen werden, wurden wir dementsprechend mit Fragen bombardiert.
Nur waren wir uns nicht ganz sicher ob wir dafür überhaupt zuständig sind. Helfen werden wir auf jeden fall und wenn wir dies privat machen müssen, allerdings hatte uns der AG bereits signalisiert das wir da nicht mitzureden haben. Daher meine Anfrage.
Ich habe ja die ganze Zeit weiter gesucht und gelesen und gesucht ;-)
Dadurch das diese Betriebsteile unserem Bereich Gerichtlich zugesprochen wurden kann der AG quasi gründen was er möchte, wir bleiben trotzdem zuständig ;-)
Ich danke euch für eure Mühen.
gruß fili
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