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Gegenzeichnung Betriebsratsstunden - als BRV meine Betriebsratsarbeitsstunden vom BR-Gremium gegenzeichnen lassen, wenn es im Lohnbüro verlangt wird?

S
sorgenkind
Jan 2018 bearbeitet

Moin,moin, muß ich als Betriebsratsvorsitzender meine Betriebsratsarbeitsstunden von den BR-Gremium gegenzeichnen lassen, wenn es im Lohnbüro verlangt wird, gleiches gilt für den Antrag auf Kilometergeld für zb. Baustellenfahrten ( wir sind ein Baubetrieb und haben mehrere Baustellen ) und zu BR- Seminaren? Falls jemand gezielt darauf Antworten kann , vielleicht weil er auch schon damit konfrontiert wurde ,wäre ich dankbar.

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Community-Antworten (4)

T
Tanzbär

21.01.2010 um 10:47 Uhr

Unsinn. Frage einfach mal, auf welchen Paragraphen sie sich mit dieser Forderung beziehen.

E
Erwin

21.01.2010 um 10:51 Uhr

sorgenkind

Also eine BRM muss seine Zeit auch nicht vom BRV gegegzeichnen lassen

C
cheetah

21.01.2010 um 12:24 Uhr

Da davon auszugehen ist, dass der BRV sich entsprechend für seine BR-Tätigkeit bei seinem Vorgesetzten abmeldet (es sei denn er ist befreit) sollte diese Information auch dem Lohnbüro reichen. Ggf. muss der Vorgestezte die BR-Stunden abzeichnen. Gleiches gilt auch für das Kilometergeld.

P
Petrus

21.01.2010 um 16:45 Uhr

Und die Bestätigung, dass du tatsächlich beim BR-Seminar warst, stellt dir in der Regel der Veranstalter aus (nennt sich auch Teilnahmezertifikat oder so). Da konnen sie gern eine Kopie haben... Und die Kilometer dorthin berechnet Dir jeder online-Routenplaner.

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