Erstellt am 20.01.2010 um 19:52 Uhr von leihwähler
Leiharbeiter können wählen, wenn sie länger als 3 Monate im Betrieb eingesetzt werden
Erstellt am 20.01.2010 um 20:59 Uhr von melodi
Leiharbeiter können wählen wenn sie länger als 3 monate im Betrieb arbeiten aber
Leiharberbeiter zählen nicht mit bei der Feststellung der Arbeitnehmerzahl.
Erstellt am 20.01.2010 um 21:01 Uhr von DonJohnson
@melodi
Hmmm - in einem anderen Fred äußere ich eine, je nach Lage des Falls, andere Sichtweise ;-)))
Erstellt am 20.01.2010 um 21:05 Uhr von nicoline
DJ
bitte, geh vor Gericht und klär es, bitte, bitte! ;-)))))
Erstellt am 20.01.2010 um 21:06 Uhr von melodi
@DonJohnson
wie soll ich das verstehen
Erstellt am 20.01.2010 um 21:11 Uhr von DonJohnson
nicoline
In unserer Firma haben wir nämlich so einen Fall (kein Scherz). Das Problem ist, dass es um die BR Größe nciht geht (leider) und unser AG ihn dann sehr gerne mitwählen läßt... :-((( Also wird es da wohl Unstimmigkeiten, abger letztendlich keinen Streit geben weil dem AG zu teuer :-(((((
@melodi
Na, schau mal in den mega langen Fred, dann weißt du was ich meine ;-))) Zum ersten Teil deiner Äußerung muß ich sagen, dass das so nicht stimmt... :-(((
Erstellt am 20.01.2010 um 21:17 Uhr von plumpaquatsch
Von diesem Don Johnson kann man wohl nicht erwarten, die eigene Inkompetenz einzusehen
aber hier wirre Theorien zu verbreiten und Fragesteller unnötig zu verunsichern, geht wohl zu weit
Hab Erbarmen und bleib bei den durch die Rechtsprechung gedeckten Fakten
Erstellt am 20.01.2010 um 21:25 Uhr von DonJohnson
@plumpa
Du redest wirr!!!
Wenn dem so wäre, gäbe es zu jeder Meinungsverschiedenheit gerade mal ein Richterspruch! Im Anbetracht der Tatsache, dass es zu unterschiedlichen Themen diverse Sprüche gibt, und zuvor getroffene des öfteren umgekehrt wurden zeigt mir, dass du wirklich nciht über deinen Tellerrand hinaussehen kannst...
Und es gibt sogar ein Forum für Arbeitsrecht, wo unterschiedliche Rechtsauffassungen mit aller gebührenden Ernsthaftigkeit diskutiert werden, ohne die Qualifikation der Personen in der Runde in Frage zu stellen...
Erstellt am 20.01.2010 um 21:26 Uhr von melodi
@DonJohnson
hast recht aber das zweit stimmt habe nach gelesen Danke für die hilfe
Erstellt am 20.01.2010 um 21:29 Uhr von DonJohnson
@melodi
Könntest du dann bitte das erste richtig stellen? wie es richtig ist? Dann und dann können wir eventuell über das zweite diskutieren...
Wenn ich das schon lese: habe ich gelesen... Man liest was ein anderer einen vorsetzt - keine eigene Meinung - keine eigenen Gedanken und dasd bei einem durchaus strittigem thema.... tse tse tse
Erstellt am 20.01.2010 um 21:40 Uhr von melodi
also noch mal zum mit lesen
die ZA ,die länger als 3 monate in betrieb sind können wählen! aber die zählen nicht bei der feststellung der arbeitnehmer zahl. alles ok!!!! und anders so haben wir es gemacht bei der wahl....
Erstellt am 20.01.2010 um 21:45 Uhr von DonJohnson
@melodi
FALSCH
Also sagt mal, wollt ihr mich ins Grab bringen?
Die LeihAN müssen nciht länger als 3 Monate im Betrieb sein um wählen zu können!!! Sie müssen nur länger als drei Monate eingesetzt werden!!!
Beispiel: Leiher fängt am 01.03. an. Er soll für 6 Monate eingesetzt werden (zustimmung erbeten beim BR nach 99). a, 02.03. sind BR Wahlen. Dann darf dieser Leiher schon mitwählen!!!!
Das zweite ist in der Tat strittig - die noch vorherschende Rechtsmeinung ist, dass sie nicht mitgezählt werden. Die Meinungen die dem widersprechen mehren sich aber... und zwar in den von mir genannten Fällen...
Erstellt am 20.01.2010 um 21:49 Uhr von melodi
ich habe jetzt schicht ende aber wir können ja am freiteg weiter machen da bin ich wider da bis dann
Erstellt am 20.01.2010 um 21:56 Uhr von plumpaquatsch
das "Zweite" ist nicht strittig laut BAG
nur bei manchen Wirrköpfen, die nicht verstehen wollen, das das als richtig gilt, was das höchste deutsche Arbeitsgericht als richtig ansieht ( bis der EuGH kommt)
Erstellt am 20.01.2010 um 22:01 Uhr von DonJohnson
@plumpa
Wie interessant....
Das mit dem verfallen des Resturlaubs bei Krankheit hat das EuGH durchaus auch anders gesehen als das BAG - und wer bekam Recht?
Weiterhin sah das BAG es für richtig an, dass Firmenangehörigkeiten bis zum 25. Lebensjahr bezüglich der gesetzlichen Kündigungsfristen durch den AG nciht berücksichtigt werden...
Auch da hat das EuGH durchaus eine andere Rechtsauffassung...
Oh, du und dein geliebtes BAG, welches ja immer alles richtig entscheidet ;-)))
Danke der Nachfrage!!!
Im Übrigen - warum kamen die Fälle vor das EuGH??? Weil es Leute gibt, die genau so wirr denken wie ich - und stell dir vor - die bekamen in der HÖCHSTEN INSTANZ Recht!!!
Erstellt am 22.01.2010 um 15:25 Uhr von josie
Zu klären ist auch, ob es sich um Arbeitnehmerüberlassung oder einen Werkvertrag handelt.