Dürfen sich leitende Angestellte einschreiben und wählen lassen?
Hallo, dürfen sich Leit.Angestellte auf die Vorschlagliste einschreiben und sich Wählen lassen. Denn ich habe gehört die dürfen ja noch nicht einmal wählen. Kann mir jemand mehr Info darüber geben vielleicht mit §§.
Community-Antworten (1)
12.03.2006 um 10:22 Uhr
Wenn es denn wirklich leitende Angestellte sind (§5 Abs.3 BetrVG) dann sind sie weder wahlberechtigt noch wählbar, und dürfen damit weder kandidieren noch Stützunterschriften leisten.
Nicht jeder Führungskraft ist leitender Angestellter.
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