Teilnahme leitender Angestellter an BR-Wahlen ?
Guten Abend !
Zählen Abteilungsleiter/Teamleiter zu den leitenden Angestellen eines Betriebes, die an Betriebsratswahlen nicht teilnehmen dürfen ? Sie besitzen in unserem Betrieb weder Prokura noch dürfen sie eingemächtig über Einstellungen und Entlassungen entscheiden. Sehrwohl sind sie aber gegenüber den Mitarbeitern in ihrer Abteilung weisungsbefugt und handeln selbstverständlich im Sinne der Geschäftsführung.
Community-Antworten (4)
20.01.2010 um 19:57 Uhr
sind keine leitende Angestellte haben also aktives und passives Wahlrecht. Vielleich aber leidende Angestellte doch das zählt nicht ;-)
20.01.2010 um 20:15 Uhr
@erwin Obwohl ich behaupte, dass ein Abteilungsleiter Entwicklung, sehr wohl ein leitender Angestellter ist...
20.01.2010 um 22:47 Uhr
DonJohnson
Nein, wenn er keine Prokura und keine eigenständiges Recht zur Einstellung und Entlassung hat.
Checkliste: Prüfen Sie, ob es sich um einen leitenden Angestellten nach dem Betriebsverfassungsgesetz handelt. Achten Sie darauf, dass Sie wenigstens einen dieser Punkte mit „Ja“ beantworten können. Dann handelt es sich tatsächlich um einen leitenden Angestellten nach dem Betriebsverfassungsgesetz. http://www.4personaler.de/de/downloads/checkliste-leitende-angestellte_fz5g1jfj.html
Wer leitender Angestellter sein will, muss dies nachweisen können! Sofern ein Arbeitnehmer nicht darlegt, zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in einer Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt gewesen zu sein, gilt er nicht als leitender Angestellter. Es genügt nicht, nur vorzutragen, für Einstellungen und Entlassungen zuständig gewesen zu sein, darüber entschieden und entsprechende Vorgänge unterzeichnet zu haben, wenn der Betroffene hierfür keine weiteren Nachweise einreicht und sich aus dem Arbeitsvertrag keinerlei Anhaltspunkte für solche Zuständigkeiten ergeben.
LAG Köln, 29.6.2009 - Az: 5 Sa 22/09
Es belibt also beim "leidenden" Ang. Auch, weil heute nicht Weihnachten ist und Wünsche daher heute nicht erfüllt werden. ;-))
20.01.2010 um 22:50 Uhr
@erwin Sag mal wollt ihr mich ins Grab bringen? Schau mal deine toille aussage wegen fristlose gegen BRM - da fängst du mit dem 102er an... tse tse tse In dem hier von mir genannten Fall handelt es sich um einen Leitenden Angestellten, da der Leiter der Entwicklungsabteilung zur Zukunftssicherung des Unternehmens beiträgt. Prokura ist nciht vonnöten und auch braucht dieser keine Leute einstellen oder entlassen dürfen - bitte lies es nach!!!!
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