Erstellt am 20.01.2010 um 11:24 Uhr von Nemeth
Hallo harrymatty
siehe § 15 Kündigungsschutzgesetz
Er hat als Wahlbewerber 6 Monate Kündigungsschutz, sofern er in dieser Zeit nicht als Ersatzmitglied bei Fehlen eines ordentlichen Mitgliedes an Sitzungen teilgenommen hat.
Erstellt am 20.01.2010 um 14:16 Uhr von harrymatty
hallo Nemeth danke dir für deine schnelle Antwort genau das habe ich gesucht
Erstellt am 20.01.2010 um 17:58 Uhr von Charles
Und was ist, wenn der Mitarbeiter, in der einzigen Zweigstelle in Deutschland ( mit ca. 100 Mitarbeitern ) ist und diese geschlossen wird ? Im Ausland, u.a. Belgien, wird nicht geschlossen.
MfG