BR Wahl Wahlliste - bes. Kündigungsschutz?
Hallo Kollegen
wenn sich ein Mitarbeiter zur Wahl des neuen BR aufstellen lässt und unabhängig davon ob er gewählt wird oder nicht erlangt er dadurch einen besonderen Kündigungsschutz nur weil er auf der Wählerliste steht und wenn ja wie lange gilt dieser bes. Kündigungsschutz.
Danke für eure Antworten
Community-Antworten (3)
20.01.2010 um 12:24 Uhr
Hallo harrymatty
siehe § 15 Kündigungsschutzgesetz
Er hat als Wahlbewerber 6 Monate Kündigungsschutz, sofern er in dieser Zeit nicht als Ersatzmitglied bei Fehlen eines ordentlichen Mitgliedes an Sitzungen teilgenommen hat.
20.01.2010 um 15:16 Uhr
hallo Nemeth danke dir für deine schnelle Antwort genau das habe ich gesucht
20.01.2010 um 18:58 Uhr
Und was ist, wenn der Mitarbeiter, in der einzigen Zweigstelle in Deutschland ( mit ca. 100 Mitarbeitern ) ist und diese geschlossen wird ? Im Ausland, u.a. Belgien, wird nicht geschlossen.
MfG
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